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Ausländische Krankenversicherung

Verfasst: Mi 10. Feb 2016, 13:08
von Thomas Siebert
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe letztes Jahr meinen M.A. an der Uni Hamburg gemacht und möchte mich jetzt zum Promovieren wieder einschreiben. Ich bin allerdings momentan in Japan und werde auch einen großen Teil der Promotionszeit hier verbringen. Dementsprechend bin ich hier über die Nationale Krankenversicherung versichert. Muss der erforderliche Krankenversicherungsbescheid von einer deutschen Krankenversicherung sein?

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Siebert

Re: Ausländische Krankenversicherung

Verfasst: Do 11. Feb 2016, 08:19
von Team Studierendenangelegenheiten
Sehr geehrter Herr Siebert,

entweder bestätigt ihnen eine deutsche Krankenversicherung den ausreichenden KV Schutz , oder sie versichern sich über eine gesetzliche Krankenkasse.

Ihre alte Matrikelnummer behalten Sie.
Ein formloser Antrag und eine aktuelle Bestätigung des /der Betreuers /in sind ebenfalls, gern auch per PF einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team Studierendenangelegenheiten