Bearbeitet erlaubte Bewerbungsanzahl beim Zweitstudium
Hallo,
ich möchte ein Zweitstudium beginnen. Darf ich mich an der Uni Hamburg im selben Bewerbungszeitraum für zwei Studiengänge bewerben? ​Oder darf man im Falle eines Zweitstudiums für ein Wintersemester nur eine Bewerbung abschicken?
Vielen Dank und viele Grüße!
Re: erlaubte Bewerbungsanzahl beim Zweitstudium
Hallo alma,

für welche Studiengänge interessieren Sie sich?

Sie können sich parallel für drei Studiengänge bewerben, sofern diese drei Studiengänge am DoSV teilnehmen. Dazu gehören bspw. Rechtswissenschaft, Psychologie, Sozialökonomie und diverse naturwissenschaftliche Studiengänge wie Biologie, Informatik oder Molecular Life Science. Bei Studiengängen, die nicht am DoSV teilnehmen wie bspw. die Lehrämter, BWL oder Politikwissenschaften, haben Sie nur eine Bewerbungsmöglichkeit.

Die Uni Hamburg unterscheidet nicht zwischen Erst- und Zweitstudiumbewerber*innen.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: erlaubte Bewerbungsanzahl beim Zweitstudium
Hallo, danke!
Ich interessiere mich für die Bachelorstudiengänge Mensch-Computer-Interaktion, Psychologie, Soziologie und Informatik. Gehören Mensch-Computer-Interaktion und Soziologie auch zu den Studiengängen, die am DoSV teilnehmen?
Re: erlaubte Bewerbungsanzahl beim Zweitstudium
Hallo alma,

die Studiengänge Psychologie, Sozialökonomie und Mensch-Computer-Interaktion werden im Rahmen des DoSV vergeben. Für diese drei Studiengänge wäre für Sie eine parallele Bewerbung möglich. Es werden zum WS 21/22 weitere Studiengänge dazukommen, allerdings keine, die ein Nebenfach erfordern wie bspw. Soziologie. Am besten schauen Sie noch mal auf die folgende Seite, die in Kürze für das Bewerbungsverfahren zum WS 21/22 aktualisiert wird: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... /dosv.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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