Seite 1 von 1

Voraussetzung zum MA Kriminologie

Verfasst: So 25. Apr 2021, 11:46
von Andrea071175
Liebes Team der Uni HH,

gerne würde ich den Master in Kriminologie (Fernstudium, berufsbegleitend) studieren.

Hierzu habe ich eine Frage zur Voraussetzung:
Ich habe den Abschluss Dipl.-Übersetzen der Fachhochschule in Köln (Englisch und Spanisch).
Kann ich diesen Abschluss - zumindest teilweise - anrechnen lassen oder muss ich tatsächlich ein komplettes B.A. Studium der Sozialen Arbeit/Soziologie, Psychologie oder Rechtswissenschaften ablegen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Beste Grüße
Andrea Eggers

Re: Voraussetzung zum MA Kriminologie

Verfasst: Di 27. Apr 2021, 14:03
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe Andrea Eggers,

an der Universität Hamburg sind die einzelnen Fachbereiche, Institute und Fakultäten für die Zugangsvoraussetzungen, Auswahlkriterien und das Bewerbungsverfahren für ihre Masterstudiengänge verantwortlich. Daher unterscheiden sich die Anforderungen, die notwendigen Bewerbungsunterlagen und die praktischen Schritte im Bewerbungsprozess je nach Masterstudiengang.

Bitte lesen Sie sich die Bewerbungsinformationen für den Studiengang M.A. Kriminologie (berufsbegleitender Weiterbildungsmaster) auf den Webseiten des für diesen Studiengang zuständigen Zentrum für Weiterbildung durch.

Sollten Sie im Anschluss noch weitere Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen für diesen Studiengang haben, dann müssten Sie sich bitte direkt an das zuständige Zentrum für Weiterbildung wenden.

Abschließen noch der Hinweis, dass es sich nicht um ein Fernstudium handelt, auch wenn die Präsenzveranstaltungen momentan aufgrund der aktuellen Lage nicht stattfinden können bzw. durch digitale Lehrangebote ersetzt werden (siehe https://www.zfw.uni-hamburg.de/weiterbi ... ml#4836154). Wenn Sie detaillierte Informationen zu den Lehrveranstaltungen in diesem Studiengang benötigen, müssten Sie sich ebenfalls an das Zentrum für Weiterbildung wenden.

Liebe Grüße
Thomas Walter