Lieber David Rohlfing,
es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Wege zum Studium an der Universität Hamburg für beruflich Qualifizierte, die nicht über eine schulische Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
a) "Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung":
www.uni-hamburg.de/meister
Eine Liste aller Aus- bzw. Fortbildungen, die zum Studium an der Universität Hamburg berechtigen, finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dungen.pdf.
Sie müssten bitte selbstständig prüfen, ob Sie über eine der genannte Aus- bzw. Fortbildungen verfügen.
b) Die zweite Möglichkeit des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte wäre der Hochschulzugang nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz:
https://www.uni-hamburg.de/38.
Alle Informationen zur Eingangsprüfung nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz, die zu einer fachgebundenen Hochschulreife führt, finden Sie auf der verlinkten Webseite.
Bitte beachten Sie, dass man sich für Eingangsprüfung für das Wintersemester 2021/22 nicht mehr bewerben kann, da die entsprechenden Fristen bereits abgelaufen sind.
Falls Sie dennoch Interesse an einem Studium an der Universität Hamburg haben und die Voraussetzungen für die Eingangsprüfung (s.o.) erfüllen, dann müssten Sie die Teilnahme an der Eingangsprüfung innerhalb der Frist vom 1. Februar bis zum 1. März des nächsten Jahres beantragen. Sofern Sie die Eingangsprüfung erfolgreich bestehen, könnten Sie sich dann für das Wintersemester 2022/23 in der Bewerbungsphase ab dem 01.06.2022 bewerben.
Liebe Grüße
Thomas Walter