Exmatrikulation und Verbesserungsversuch
Verfasst: Mi 10. Feb 2016, 15:28
Guten Tag,
grundsätzlich erfolgt die Exmatrikulation ja mit Ablauf des Semesters, in dem die Abschlussprüfung erfolgt ist. Im Studiengang Rechtswissenschaften daher mit bestehen der 1. Juristischen Prüfung.
Wie sieht es aber mit Studenten aus, die noch einen Verbesserungsversuch haben und daher noch einmal die Abschlussprüfung ablegen können?
Aus § 6 III Nr. 4 Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg lese ich, dass man sich für das Semesters der Verbesserungsversuches beurlauben lassen kann. Daraus kann man dann wohl auch schließen, dass eine Immatrikulation für den Verbesserungsversuch noch möglich sein muss (sonst wäre eine Beurlaubung ja nicht möglich).
Muss es irgendwo gesondert beantragt werden, damit man immatrikuliert bleibt und nicht automatisch exmatrikuliert wird?
Danke,
Lexus
grundsätzlich erfolgt die Exmatrikulation ja mit Ablauf des Semesters, in dem die Abschlussprüfung erfolgt ist. Im Studiengang Rechtswissenschaften daher mit bestehen der 1. Juristischen Prüfung.
Wie sieht es aber mit Studenten aus, die noch einen Verbesserungsversuch haben und daher noch einmal die Abschlussprüfung ablegen können?
Aus § 6 III Nr. 4 Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg lese ich, dass man sich für das Semesters der Verbesserungsversuches beurlauben lassen kann. Daraus kann man dann wohl auch schließen, dass eine Immatrikulation für den Verbesserungsversuch noch möglich sein muss (sonst wäre eine Beurlaubung ja nicht möglich).
Muss es irgendwo gesondert beantragt werden, damit man immatrikuliert bleibt und nicht automatisch exmatrikuliert wird?
Danke,
Lexus