Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte zum WiSe 2021/22 meine Universität von Erfurt nach Hamburg wechseln. In Erfurt studiere ich im Moment Staatswissenschaften - Sozialwissenschaften (HF) und Staatswissenschaften - Rechtswissenschaften (NF). Mein angestrebter Studiengang an der Uni HH wäre Politikwissenschaften, welcher, bzgl. der Module in den ersten beiden FS, meinem jetzigen HF an der Uni Erfurt entspräche. Jedoch würde ich gerne weiterhin ein NF studieren, im Falle des Wechsels dann nicht mehr Rechtswissenschaften (da nicht möglich) sondern GKSVO-Islamwissenschaften. Ist es möglich einen Studienortwechsel durchzuführen und das HF dann im 3 FS fortzuführen, das NF jedoch neu zu beginnen? Welche speziellen Anforderungen/Informationen sind dafür nötig?
Mit freundlichen Grüßen
Finn Luca Frey
Lieber Finn Luca Frey,
1) Sie können an der Universität Hamburg kein Nebenfach im Studiengang B.A. Politikwissenschaft studieren, da es in diesem Studiengang kein Nebenfach gibt.
2) Es gibt prinzipiell zwei Arten, wie man sich für die grundständigen Studiengänge (Bachelor oder Staatsexamen) an der Universität Hamburg bewerben kann:
Momentan ist die sogenannte "Satzungen über die Zulassungshöchstzahlen" für das Wintersemester 2021/2022 noch nicht veröffentlicht, in der die Anzahl der Studienplätze (erstes Fachsemester und höheres Fachsemester) für das Bewerbungsverfahren festgelegt ist (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ahlen.html). Die Satzung wird in jeden Fall vor dem 01.06.2021 auf unserer Webseite veröffentlicht.
Bitte lesen Sie sich die Informationen zur Bewerbung ins höhere Fachsemester auf unserer Webseite durch.
b) Eine Bewerbung ins erst Fachsemester
Eine Bewerbung ins erst Fachsemester sollte für Sie ebenfalls möglich sein, da Sie vermutlich noch nie an einer deutschen Hochschule in einem Studiengang mit der exakten Bezeichnung "B.A. Politikwissenschaft" immatrikuliert waren. Bitte lesen Sie sich aber die Regelungen zur erneuten Bewerbung ins erste Fachsemester zur Sicherheit nochmals durch: https://www.uni-hamburg.de/info-bachelor#page=11.
3) Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für das Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.
Es macht für den Anerkennungsprozess keinen Unterschied, ob Sie sich ins erste oder ins höhere Fachsemester bewerben. Bei einer Bewerbung ins erste Fachsemester kann im Rahmen der Anerkennung bereits vorhandener Leistungen gegebenenfalls eine Hochstufung in das den Leistungen entsprechende Fachsemester vorgenommen werden.
Ob Sie über anrechenbare Leistungen verfügen, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Module in den Fachspezifischen Bestimmungen des B.A. Politikwissenschaft anschauen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... tik-38.pdf.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden:
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) Sie können an der Universität Hamburg kein Nebenfach im Studiengang B.A. Politikwissenschaft studieren, da es in diesem Studiengang kein Nebenfach gibt.
2) Es gibt prinzipiell zwei Arten, wie man sich für die grundständigen Studiengänge (Bachelor oder Staatsexamen) an der Universität Hamburg bewerben kann:
- eine Bewerbung ins 1. Fachsemester,
- eine Bewerbung ins höhere Fachsemester.
Momentan ist die sogenannte "Satzungen über die Zulassungshöchstzahlen" für das Wintersemester 2021/2022 noch nicht veröffentlicht, in der die Anzahl der Studienplätze (erstes Fachsemester und höheres Fachsemester) für das Bewerbungsverfahren festgelegt ist (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ahlen.html). Die Satzung wird in jeden Fall vor dem 01.06.2021 auf unserer Webseite veröffentlicht.
Bitte lesen Sie sich die Informationen zur Bewerbung ins höhere Fachsemester auf unserer Webseite durch.
b) Eine Bewerbung ins erst Fachsemester
Eine Bewerbung ins erst Fachsemester sollte für Sie ebenfalls möglich sein, da Sie vermutlich noch nie an einer deutschen Hochschule in einem Studiengang mit der exakten Bezeichnung "B.A. Politikwissenschaft" immatrikuliert waren. Bitte lesen Sie sich aber die Regelungen zur erneuten Bewerbung ins erste Fachsemester zur Sicherheit nochmals durch: https://www.uni-hamburg.de/info-bachelor#page=11.
3) Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für das Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.
Es macht für den Anerkennungsprozess keinen Unterschied, ob Sie sich ins erste oder ins höhere Fachsemester bewerben. Bei einer Bewerbung ins erste Fachsemester kann im Rahmen der Anerkennung bereits vorhandener Leistungen gegebenenfalls eine Hochstufung in das den Leistungen entsprechende Fachsemester vorgenommen werden.
Ob Sie über anrechenbare Leistungen verfügen, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Module in den Fachspezifischen Bestimmungen des B.A. Politikwissenschaft anschauen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... tik-38.pdf.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden:
- Studienbüro Sozialwissenschaften: https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... aften.html.
Liebe Grüße
Thomas Walter