Liebes Campus-Center Team,
ich studiere derzeit Anwendungsorientierte Interkulturelle Sprachwissenschaften (Erstsprache ist da Englisch und Zweitsprache Spanisch) im 2. Semester an der Uni Augsburg. Ich würde aber gerne an eine andere Uni wechseln.
Zählt mein jetziger Studiengang als verwandt zu z. B. Anglistik/Amerikanistik mit Nebenfach Spanisch und wenn ja, ist es möglich zum nächsten Semester an die Uni HH zu wechseln?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Viele Grüße,
Lea.
Liebe Lea,
1) Es gibt prinzipiell zwei Arten, wie man sich für die grundständigen Studiengänge (Bachelor oder Staatsexamen) an der Universität Hamburg bewerben kann:
Momentan ist die sogenannte "Satzungen über die Zulassungshöchstzahlen" für das Wintersemester 2021/2022 noch nicht veröffentlicht, in der die Anzahl der Studienplätze (erstes Fachsemester und höheres Fachsemester) festgelegt ist (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ahlen.html). Die Satzung wird in jeden Fall vor dem 01.06.2021 auf unserer Webseite veröffentlicht sein.
Ich gehe aber davon aus, dass auch für das Wintersemester 2021/22 wie in den vergangene Jahren keine Studienplätze für eine Bewerbung ins höhere Fachsemester angeboten werden.
b) Es bleibt die Option der Bewerbung ins erste Fachsemester des B.A. Anglistik / Amerikanistik.
Wenn Sie bisher noch nicht für einen Studiengang mit der exakten Bezeichnung "B.A. Anglistik / Amerikanistik" an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren bzw. sind, dann können Sie sich für das erste Fachsemester des Studiengangs B.A. Anglistik / Amerikanistik der Universität Hamburg bewerben. Bitte lesen Sie sich aber die Regelungen zur erneuten Bewerbung ins erste Fachsemester zur Sicherheit noch mal durch: https://www.uni-hamburg.de/info-bachelor#page=11.
2) Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen, auch bei einer Bewerbung ins erst Fachsemester, für das Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.
Es macht für den Anerkennungsprozess keinen Unterschied, ob Sie sich ins erste oder ins höhere Fachsemester bewerben. Bei einer Bewerbung ins erste Fachsemester kann im Rahmen der Anerkennung bereits vorhandener Leistungen gegebenenfalls eine Hochstufung in das den Leistungen entsprechende Fachsemester vorgenommen werden.
Ob Sie über anerkennbare Leistungen verfügen, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Module des Studiengangs anschauen, die Sie in den Fachspezifischen Bestimmungen des B.A. Anglistik/Amerikanistik finden.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) Es gibt prinzipiell zwei Arten, wie man sich für die grundständigen Studiengänge (Bachelor oder Staatsexamen) an der Universität Hamburg bewerben kann:
- eine Bewerbung ins höhere Fachsemester,
- eine Bewerbung ins 1. Fachsemester.
Momentan ist die sogenannte "Satzungen über die Zulassungshöchstzahlen" für das Wintersemester 2021/2022 noch nicht veröffentlicht, in der die Anzahl der Studienplätze (erstes Fachsemester und höheres Fachsemester) festgelegt ist (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ahlen.html). Die Satzung wird in jeden Fall vor dem 01.06.2021 auf unserer Webseite veröffentlicht sein.
Ich gehe aber davon aus, dass auch für das Wintersemester 2021/22 wie in den vergangene Jahren keine Studienplätze für eine Bewerbung ins höhere Fachsemester angeboten werden.
b) Es bleibt die Option der Bewerbung ins erste Fachsemester des B.A. Anglistik / Amerikanistik.
Wenn Sie bisher noch nicht für einen Studiengang mit der exakten Bezeichnung "B.A. Anglistik / Amerikanistik" an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren bzw. sind, dann können Sie sich für das erste Fachsemester des Studiengangs B.A. Anglistik / Amerikanistik der Universität Hamburg bewerben. Bitte lesen Sie sich aber die Regelungen zur erneuten Bewerbung ins erste Fachsemester zur Sicherheit noch mal durch: https://www.uni-hamburg.de/info-bachelor#page=11.
2) Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen, auch bei einer Bewerbung ins erst Fachsemester, für das Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.
Es macht für den Anerkennungsprozess keinen Unterschied, ob Sie sich ins erste oder ins höhere Fachsemester bewerben. Bei einer Bewerbung ins erste Fachsemester kann im Rahmen der Anerkennung bereits vorhandener Leistungen gegebenenfalls eine Hochstufung in das den Leistungen entsprechende Fachsemester vorgenommen werden.
Ob Sie über anerkennbare Leistungen verfügen, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Module des Studiengangs anschauen, die Sie in den Fachspezifischen Bestimmungen des B.A. Anglistik/Amerikanistik finden.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden.
- Studienbüro SLM: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/ ... buero.html
Liebe Grüße
Thomas Walter
Lieber Herr Walter,
ich möchte mich noch für Ihre schnelle Antwort bedanken.
Ich habe mich jetzt für das erste Semester Anglistik an der Uni HH beworben und auch schon eine Sofortzulassung erhalten. Ich verstehe nicht genau ob die verbindlich ist, da das Bewerbungsverfahren ja noch bis Ende Juli läuft.
Wie können da jetzt schon Plätze vergeben werden? Und heißt das ich kann mich jetzt schon an meiner jetzigen Uni exmatrikulieren lassen?
Ich möchte nur keine Fehler machen und am Ende ohne jeglichen Studienplatz dastehen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße,
Lea.
ich möchte mich noch für Ihre schnelle Antwort bedanken.
Ich habe mich jetzt für das erste Semester Anglistik an der Uni HH beworben und auch schon eine Sofortzulassung erhalten. Ich verstehe nicht genau ob die verbindlich ist, da das Bewerbungsverfahren ja noch bis Ende Juli läuft.
Wie können da jetzt schon Plätze vergeben werden? Und heißt das ich kann mich jetzt schon an meiner jetzigen Uni exmatrikulieren lassen?
Ich möchte nur keine Fehler machen und am Ende ohne jeglichen Studienplatz dastehen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße,
Lea.
Liebe Lea,
"Wie können da jetzt schon Plätze vergeben werden? Und heißt das ich kann mich jetzt schon an meiner jetzigen Uni exmatrikulieren lassen?"
Eine Sofortzulassung stellt die verbindliche Zusage der Universität Hamburg dar, dass Sie zum offiziellen Termin für die Bekanntgabe der Ergebnisse des Bewerbungsverfahrens (siehe "Bescheidtermine - Ergebnis der Bewerbung" - https://www.uni-hamburg.de/online-bewerbung) eine Zulassung erhalten werden.
Für die Sofortzulassungen wird für einige Studiengänge von den zuständigen Fachbereichen bzw. Fakultäten auf der Grundlagen der Zulassungen der vergangenen Jahre ein Notenwert festgelegt. Alle Bewerber*innen die eine Online-Bewerbung mit dieser Note (oder besser) einreichen, erhalten eine Sofortzulassung.
Bitte denken Sie daran, dass auch bei einer Sofortzulassung ein Immatrikulationsantrag mit den erforderlichen Immatrikulationsunterlagen innerhalb der Immatrikulationsfrist eingereicht werden muss. Der Link zum digitalen Immatrikulationsantrag wird in Ihrem Zulassungsbescheid zu finden sein.
In der Regel sollte es nicht erforderlich sein, sich schon jetzt zu exmatrikulieren. Die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule gehört zwar zu den benötigten Immatrikulationsunterlagen, kann aber problemlos nach dem Ende der Immatrikulationsfrist noch nachgereicht werden. Es besteht hier also keine besondere Eile.
Liebe Grüße
Thomas Walter
"Wie können da jetzt schon Plätze vergeben werden? Und heißt das ich kann mich jetzt schon an meiner jetzigen Uni exmatrikulieren lassen?"
Eine Sofortzulassung stellt die verbindliche Zusage der Universität Hamburg dar, dass Sie zum offiziellen Termin für die Bekanntgabe der Ergebnisse des Bewerbungsverfahrens (siehe "Bescheidtermine - Ergebnis der Bewerbung" - https://www.uni-hamburg.de/online-bewerbung) eine Zulassung erhalten werden.
Für die Sofortzulassungen wird für einige Studiengänge von den zuständigen Fachbereichen bzw. Fakultäten auf der Grundlagen der Zulassungen der vergangenen Jahre ein Notenwert festgelegt. Alle Bewerber*innen die eine Online-Bewerbung mit dieser Note (oder besser) einreichen, erhalten eine Sofortzulassung.
Bitte denken Sie daran, dass auch bei einer Sofortzulassung ein Immatrikulationsantrag mit den erforderlichen Immatrikulationsunterlagen innerhalb der Immatrikulationsfrist eingereicht werden muss. Der Link zum digitalen Immatrikulationsantrag wird in Ihrem Zulassungsbescheid zu finden sein.
In der Regel sollte es nicht erforderlich sein, sich schon jetzt zu exmatrikulieren. Die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule gehört zwar zu den benötigten Immatrikulationsunterlagen, kann aber problemlos nach dem Ende der Immatrikulationsfrist noch nachgereicht werden. Es besteht hier also keine besondere Eile.
Liebe Grüße
Thomas Walter