Liebes Team,
Problem
Ich habe vor ca. drei Wochen meinen Zulassungsbescheid zur Promotion erhalten, in dem mir eine Frist zur Immatrikulation "bis zum nächstmöglichen Semester" gesetzt wurde. Auf meine Anfrage an das Promotionsbüro der Geisteswissenschaften, um welches Semester es nun konkret ginge, erhielt ich die Antwort, dass "jenes Semester gemeint [sei] zu dem [...] die Bewerbunsgsfristen realistisch ein[ge]halten [werden] können, also das kommende Wintersemester".
Aus einem der Forenbeiträge geht jedoch ggf. hervor, dass eine Einschreibung auch noch für das Sommersemester 2021 möglich wäre (viewtopic.php?f=8&t=15119&p=39026&hilit ... ion#p39026)? Ich verstehe das nicht ganz.
Frage: Muss ich versuchen mich unbedingt noch für das SS 2021 zu immatrikulieren, damit meine Zulassung zur Promotion nicht verfällt oder reicht es, wenn die Immatrikulation für das WS 2021/22 erfolgt (was für mich in jedem Fall günstiger wäre, da ich aufgrund meines Wohnorts eine Befreiung vom Semesterticket beantragen möchte und die entsprechende Frist für das Sommersemester 2021 bereits am 31.03.2021 abgelaufen ist, daher Wochen vor Erhalt des Zulassungsbescheids) ?
Vielen Dank für die Antwort im Voraus
Adam