Ich habe bereits 2016 meinen Lehramtsmaster an der Uni Flensburg in Englisch und Geschichte absolviert und danach bis Ende 2019 den Master in Global History (Unterrichtssprache Englisch) angeschlossen. Nun interessiere ich mich für die Rückkehr ins Lehramtsstudium für den Unterreicht an Gymnasien - diesmal in HH.
Ich würde gerne Englisch und Geschichte als Fächer beibehalten. Muss ich für das Fach Englisch dann einen aktuellen Sprachkenntnisnachweis erbringen, obwohl ich bereits auf englisch weiter studiert habe und muss dieser vor der Bewerbung vorliegen?
Und wie steht es mit dem Nachweis über die Kenntnisse einer zweiten modernen Fremdsprache für das Nebenfach Geschichte? Könnte dieser auch im Laufe des Studiums erbracht werden?
Ließe sich außerdem die Studienzeit verkürzen, in dem sich LPs aus meinen Global History Master anrechnen ließen?
Hallo ChKohrs,
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich Ihr Anliegen richtig verstehe, daher korrigieren Sie mich bitte, falls ich Sie falsch verstanden habe. Ich gehe davon aus, dass Sie in Flensburg ein Lehramtsstudium absolviert haben, dass Sie nicht für den Unterricht an Gymnasien qualifiziert und daher jetzt noch einmal ein Lehramt studieren möchten, um diese Qualifikation zu erwerben.
In dem Fall müssten Sie sich noch einmal für den Bachelor of Education Lehramt der Sekundarstufe I und II bewerben, eine direkte Bewerbung in den entsprechenden Master ist nicht möglich, wenn Ihr Bachelorstudium nicht für das Gymnasium qualifiziert hat (genauer gesprochen - wenn Ihr Bachelorstudium nicht dem KMK-Lehramtstyp 4 hatte).
Für das Fach Englisch brauchen Sie in dem Fall zur Immatrikulation einen der folgenden Nachweise: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930299 Ein Studium eines englischsprachigen Studiengangs reicht nicht als Nachweis aus, wenn das Studium nicht in einem englischsprachigen Land statt gefunden hat.
Für das Fach Geschichte benötigen Sie nur ein Latinum - die Anforderung einer zweiten modernen Fremdsprache bezieht sich nicht auf das Unterrichtsfach, sondern nur auf das BA-Haupt- und Nebenfach: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930306
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt der Sekundarstufe I und II anschauen. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ramt.html
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich Ihr Anliegen richtig verstehe, daher korrigieren Sie mich bitte, falls ich Sie falsch verstanden habe. Ich gehe davon aus, dass Sie in Flensburg ein Lehramtsstudium absolviert haben, dass Sie nicht für den Unterricht an Gymnasien qualifiziert und daher jetzt noch einmal ein Lehramt studieren möchten, um diese Qualifikation zu erwerben.
In dem Fall müssten Sie sich noch einmal für den Bachelor of Education Lehramt der Sekundarstufe I und II bewerben, eine direkte Bewerbung in den entsprechenden Master ist nicht möglich, wenn Ihr Bachelorstudium nicht für das Gymnasium qualifiziert hat (genauer gesprochen - wenn Ihr Bachelorstudium nicht dem KMK-Lehramtstyp 4 hatte).
Für das Fach Englisch brauchen Sie in dem Fall zur Immatrikulation einen der folgenden Nachweise: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930299 Ein Studium eines englischsprachigen Studiengangs reicht nicht als Nachweis aus, wenn das Studium nicht in einem englischsprachigen Land statt gefunden hat.
Für das Fach Geschichte benötigen Sie nur ein Latinum - die Anforderung einer zweiten modernen Fremdsprache bezieht sich nicht auf das Unterrichtsfach, sondern nur auf das BA-Haupt- und Nebenfach: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930306
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt der Sekundarstufe I und II anschauen. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ramt.html
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Vielen Dank für die Antwort1 Ich habe tatsächlich einen Vermittlungswisschenfaften-BA mit den Fächern Englisch und Geschichte an der Uni Flensburg erworben, der mich meines Wissens zu einem weiteren Lehramtsstudium auch der Gymnasialstufe in Schleswig-Holstein befähigt hätte. Ich bin mir derzeit nicht sicher, ob dieser der KMK-4-Stufe entspricht und bin mir nicht sicher, wie ich dies herausfinden könnte. Ich habe eben mein altes Zeugnis betrachtet und kann dort leider keinen Hinweis finden. Ich werde einmal versuchen meine Alma Mater zu kontaktieren und dies herauszufinden. Oder haben Sie einen Tipp, wo ich das herausfinde?
Kann der Sprachnachweis in Englisch auch nachgereicht werden?
Kann der Sprachnachweis in Englisch auch nachgereicht werden?
Hallo ChKohrs,
Der Sprachnachweis für Englisch muss noch nicht zur Bewerbung, aber zur Immatrikulation (Mitte August) vorliegen - eine Nachreichfrist dafür gibt es nicht.
Bezüglich des KMK-Typs Ihres vorherigen Studiengangs sind Sie bei Ihrer vorherigen Hochschule an der richtigen Stelle - dort müsste dies bekannt sein. Wenn Ihnen von dort die folgende Bescheinigung ausgestellt und auf dieser ein KMK-Typ 4 sowie die weiteren Voraussetzungen bestätigt werden, können Sie sich für den Master Lehramt an Gymnasien der Uni Hamburg bewerben: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Der Sprachnachweis für Englisch muss noch nicht zur Bewerbung, aber zur Immatrikulation (Mitte August) vorliegen - eine Nachreichfrist dafür gibt es nicht.
Bezüglich des KMK-Typs Ihres vorherigen Studiengangs sind Sie bei Ihrer vorherigen Hochschule an der richtigen Stelle - dort müsste dies bekannt sein. Wenn Ihnen von dort die folgende Bescheinigung ausgestellt und auf dieser ein KMK-Typ 4 sowie die weiteren Voraussetzungen bestätigt werden, können Sie sich für den Master Lehramt an Gymnasien der Uni Hamburg bewerben: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg