Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich dieses Jahr zur Eingangsprüfung anmelden und hätte gern gewusst ob hierzu die "Meldungen zur Sozialversicherung" als Nachweis der Berufstätigkeot ausreichen? Sollte das nicht der Fall sein würde ich Sie bitten mir mitzuteilen welche Dokumente am besten eingereicht werden sollten.
Vielen Dank im Voraus.
Lieber PhilippGrosser,
Die "Meldungen zur Sozialversicherung" sind als Nachweis Ihrer Berufstätigkeit ausreichend. Informationen zu den einzureichenden Unterlagen bei der Bewerbung für die Eingangsprüfung finden Sie auch in dem folgenden Dokument ab Seite 5: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... uefung.pdf
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die "Meldungen zur Sozialversicherung" sind als Nachweis Ihrer Berufstätigkeit ausreichend. Informationen zu den einzureichenden Unterlagen bei der Bewerbung für die Eingangsprüfung finden Sie auch in dem folgenden Dokument ab Seite 5: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... uefung.pdf
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung Frau Schilling. Könnten sie mir noch beantworten ob die Meldung zur Sozialversicherung in irgendeiner Weise beglaubigt sein muss?
Lieber PhilippGrosser,
Wie in dem in meiner letzten Antwort verlinkten Dokument beschrieben, müssen die Nachweise über die Berufstätigkeit in amtlich beglaubigter Kopie eingereicht werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wie in dem in meiner letzten Antwort verlinkten Dokument beschrieben, müssen die Nachweise über die Berufstätigkeit in amtlich beglaubigter Kopie eingereicht werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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