Guten Tag,
ich möchte gern ein Lehramtstudium (Sekundarstufe) absolvieren. Ich habe schon ein Bachelor of Arts in Übersetzung und Dolmetschen sowie einen Masterstudiengang in Fremdsprachenlinguistik. Aus meinen bisherigen Studienleistungen hätte ich die Fächerkombination Spanisch/Deutsch, mir fehlt aber hauptsächlich der Inhalt vom Teilstudiengang Erziehungswissenschaft.
Ich würde gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gäbe, meine bisherige Leistungen anzurechnen, sodass ich nicht ganz von vorn anfangen soll. Da ich kein Bachelor of Education habe, könnte ich nicht direkt in dem Masterstudiengang zugelassen werden, richtig? Oder gibt es eventuell eine Möglichkeit, die erziehungswissenschaftlichen Inhalte nachzuholen?
Wo könnte ich mich persönlich zu meinem Fall beraten lassen?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Guten Morgen imma.isidoro,
richtig. Um die Lehramtsstudiengänge im Master of Education an der Universität Hamburg studieren zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie einen einschlägigen Lehramts-Bachelorstudiengang an der Universität Hamburg oder einer anderen Hochschule abgeschlossen haben. Einschlägig ist ein Bachelorstudiengang mit der gleichen Fächerkombination gemäß der Prüfungsordnung für die Abschlüsse Bachelor of Arts und Bachelor of Science der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg oder ein vergleichbarer Lehramtsstudiengang an einer anderen Hochschule, der den ländergemeinsamen Vorgaben der Kultusministerkonferenz für die Lehramtsstudiengänge entspricht.
(Vgl. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html)
Ihnen bleibt die Möglichkeit sich für den Bachelorstudiengang Lehramt für Sekundarstufe I und II zu bewerben und sich Leistungen aus Ihren vorherigen Studien anerkennen zu lassen - ggf. müssen Sie dann nur noch Studienleistungen im Teilstudiengang Erziehungswissenschaft erbringen.
Weitere Informationen zum Studiengang B. Ed. Lehramt für Sekundarstufe I und II finden Sie hier: https://www.ew.uni-hamburg.de/studium/s ... k-bed.html
Anerkennungen von Studienleistungen sind in den Prüfungsordnungen und Fachspezifischen Bestimmungen der Studiengänge geregelt und fallen in die Verantwortung des jeweils zuständigen Prüfungsausschusses. Fragen zur Anerkennung von bereits vorhandenen Studienleistungen können Sie an die für den jeweiligen Teilstudiengang zuständigen Fachbereiche richten: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral
Bitte beachten Sie, dass eine Anerkennung erst nach der Zulassung erfolgt.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
richtig. Um die Lehramtsstudiengänge im Master of Education an der Universität Hamburg studieren zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie einen einschlägigen Lehramts-Bachelorstudiengang an der Universität Hamburg oder einer anderen Hochschule abgeschlossen haben. Einschlägig ist ein Bachelorstudiengang mit der gleichen Fächerkombination gemäß der Prüfungsordnung für die Abschlüsse Bachelor of Arts und Bachelor of Science der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg oder ein vergleichbarer Lehramtsstudiengang an einer anderen Hochschule, der den ländergemeinsamen Vorgaben der Kultusministerkonferenz für die Lehramtsstudiengänge entspricht.
(Vgl. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html)
Ihnen bleibt die Möglichkeit sich für den Bachelorstudiengang Lehramt für Sekundarstufe I und II zu bewerben und sich Leistungen aus Ihren vorherigen Studien anerkennen zu lassen - ggf. müssen Sie dann nur noch Studienleistungen im Teilstudiengang Erziehungswissenschaft erbringen.
Weitere Informationen zum Studiengang B. Ed. Lehramt für Sekundarstufe I und II finden Sie hier: https://www.ew.uni-hamburg.de/studium/s ... k-bed.html
Anerkennungen von Studienleistungen sind in den Prüfungsordnungen und Fachspezifischen Bestimmungen der Studiengänge geregelt und fallen in die Verantwortung des jeweils zuständigen Prüfungsausschusses. Fragen zur Anerkennung von bereits vorhandenen Studienleistungen können Sie an die für den jeweiligen Teilstudiengang zuständigen Fachbereiche richten: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral
Bitte beachten Sie, dass eine Anerkennung erst nach der Zulassung erfolgt.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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