Hallo,
ich bewerbe mich mit meiner aktuellen Durchschnittsnote für den M. Sc. Psychologie.
Angaben, die in dem Online-Verfahren gemacht wurden, müssen ja im Fall einer Zulassung durch das Transcript of Records/Abschlusszeugnis belegt werden. Zum Zeitpunkt der Immatrikulations-Phase werde ich voraussichtlich ein Abschlusszeugnis haben.
Meine Frage hierzu lautet: wird das Transcript of Records zum Zeitpunkt der online Bewerbung als Beleg für die Angaben in der Online-Bewerbung genutzt (d.h. speichere ich das Transcript of Records am 03.06 ab und reiche es als Beleg in der Immatrikulations-Phase ein, wenn ich am 03.06 meine Online-Bewerbung abgeschickt habe) oder das fertige Abschlusszeugnis. Reiche ich in diesem Fall beide Dokumente nach?
Es kann ja sein, dass sie die Durchschnittsnoten im Transcript of Records zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung und im Abschlusszeugnis voneinander unterscheiden.
Ich habe verstanden, dass die Entscheidung zur Zulassung auf den Angaben im Online-Verfahren basiert und möchte bloß wissen, welches Dokument ich in der Immatrikulations-Phase nachreichen muss.
Hallo Capi,
in den Bewerbungsinformationen für den Masterstudiengang Psychologie finden Sie folgenden Hinweis:
"Im Falle einer Zulassung müssen die online gemachten Angaben zur Einschreibung belegt werden, d.h.
Sie müssen beim „Team Bewerbung und Zulassung“ ein Zeugnis bzw. Transcript of Records einreichen,
das die in der Online-Bewerbung genannte Bachelordurchschnittsnote enthält. Außerdem müssen Sie
die Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung durch das Einreichen derselben belegen.
Anderenfalls droht eine Rücknahme der Zulassung."
(Siehe "Master of Science (M. Sc.) Psychologie", S. 2: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ologie.pdf)
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
in den Bewerbungsinformationen für den Masterstudiengang Psychologie finden Sie folgenden Hinweis:
"Im Falle einer Zulassung müssen die online gemachten Angaben zur Einschreibung belegt werden, d.h.
Sie müssen beim „Team Bewerbung und Zulassung“ ein Zeugnis bzw. Transcript of Records einreichen,
das die in der Online-Bewerbung genannte Bachelordurchschnittsnote enthält. Außerdem müssen Sie
die Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung durch das Einreichen derselben belegen.
Anderenfalls droht eine Rücknahme der Zulassung."
(Siehe "Master of Science (M. Sc.) Psychologie", S. 2: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ologie.pdf)
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg