Re: neuer Lehramtsmaster
Liebe*r Stella12345,

Sie müssen sich diesbezüglich keine Sorgen machen. Studierende, die ihr Studium nach der "alten" Masterstudienordnung begonnen haben, können ihr Studium innerhalb von zehn Semestern (doppelte Regelstudienzeit zuzüglich zweier Semester) nach Aufhebung der "alten" Masterstudienordnung zu Ende führen.

Es würde sich allerdings empfehlen, spätestens nach Verstreichen der Regelstudienzeit Studienfachberater*innen der jeweiligen Teilstudiengänge zu kontaktieren. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie auf der Webseite "Dezentrale Anlaufstellen der Teilstudiengänge". Die jeweiligen in der Zeile "Studienfachberatung" genannten Ansprechpartner*innen werden Ihre fachbezogenen Fragen zur Lehrveranstaltungswahl und Studienverlaufsplanung beantworten.

Beste Grüße,
Oksana Maryskevych
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg