Sehr geehrte Damen & Herren,
ich studiere bereits im zweiten Mastersemester Soziologie an der UHH und würde mich gerne für ein Doppelstudium in BWL (BSc) bewerben.
Ich habe mich auch bereits auf der Infoseite informiert, hier steht, dass wenn ich bereits immatrikuliert bin im Master ich einen formlosen Antrag einreichen kann und der dem dazugehörigen Nachweis, dass dies durchführbar ist, von meiner Fakultät.
Folgende Fragen habe ich:
- kann ich mich ganz normal über sTINe für das Doppelstudium bewerben ( parallel zu meinem jetzigen Master ) ohne , im schlimmsten Fall, von meinem
jetzigen Master plötzlich exmatrikuliert zu werden?
- wird der formlose Antrag ganz normal über stine hochgeladen ? Muss hierbei inhaltlich die Motivation für ein Parallel / Doppelstudium begründet werden?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe*r annascch,
für Ihre Bewerbung für das Doppelstudium sind folgende Schritte erforderlich:
1. Als Erstes benötigen Sie die Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studiengänge der beteiligten Lehreinheiten. In Ihrem Fall wäre für den Masterstudiengang Soziologie das Studienbüro Sozialwissenschaften zuständig. Die zweite formlose Bestätigung erhalten Sie im Studienbüro BWL.
2. Wenn Ihnen die Zustimmung der für die Studiengänge zuständigen Stellen vorliegt, bewerben Sie sich für den Bachelorstudiengang BWL über das Online-Portal STiNE und stellen zusätzlich zu Ihrer Online-Bewerbung den Antrag auf Doppelstudium als Sonderantrag (in der Online-Bewerbung zu finden). Sollte Ihr Antrag für ein Doppelstudium abgelehnt werden, werden Sie auf keinen Fall aus Ihrem aktuellen Masterstudiengang exmatrikuliert. Sie erhalten lediglich eine Benachrichtigung, in der steht, dass die Aufnahme eines weiteren Studiums nicht möglich ist und zusätzlich einen Zulassungsbescheid für den gewünschten Bachelorstudiengang. Wenn Sie sich gegen den Studiengangwechsel entscheiden, lassen Sie einfach die Immatrikulationsfrist verstreichen, der Platz wird dann an eventuelle Nachrücker*innen weitervergeben. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite "Doppelstudium" im Abschnitt "Bewerbung für einen zusätzlichen Studiengang".
3. Wenn Ihr Antrag auf Doppelstudium abgelehnt wird, können Sie eine kurzzeitige Überschneidung beider Studiengänge beantragen. So können Sie ein Semester lang in beiden Studiengängen parallel eingeschrieben sein. Die Beantragung der kurzzeitigen Überschneidung geschieht erst während der Immatrikulation für den zweiten Studiengang. Bitte beachten Sie, dass kurzzeitige Überschneidung nicht in ein Doppeltstudium überführt werden kann.
Beste Grüße,
Oksana Maryskevych
für Ihre Bewerbung für das Doppelstudium sind folgende Schritte erforderlich:
1. Als Erstes benötigen Sie die Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studiengänge der beteiligten Lehreinheiten. In Ihrem Fall wäre für den Masterstudiengang Soziologie das Studienbüro Sozialwissenschaften zuständig. Die zweite formlose Bestätigung erhalten Sie im Studienbüro BWL.
2. Wenn Ihnen die Zustimmung der für die Studiengänge zuständigen Stellen vorliegt, bewerben Sie sich für den Bachelorstudiengang BWL über das Online-Portal STiNE und stellen zusätzlich zu Ihrer Online-Bewerbung den Antrag auf Doppelstudium als Sonderantrag (in der Online-Bewerbung zu finden). Sollte Ihr Antrag für ein Doppelstudium abgelehnt werden, werden Sie auf keinen Fall aus Ihrem aktuellen Masterstudiengang exmatrikuliert. Sie erhalten lediglich eine Benachrichtigung, in der steht, dass die Aufnahme eines weiteren Studiums nicht möglich ist und zusätzlich einen Zulassungsbescheid für den gewünschten Bachelorstudiengang. Wenn Sie sich gegen den Studiengangwechsel entscheiden, lassen Sie einfach die Immatrikulationsfrist verstreichen, der Platz wird dann an eventuelle Nachrücker*innen weitervergeben. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite "Doppelstudium" im Abschnitt "Bewerbung für einen zusätzlichen Studiengang".
3. Wenn Ihr Antrag auf Doppelstudium abgelehnt wird, können Sie eine kurzzeitige Überschneidung beider Studiengänge beantragen. So können Sie ein Semester lang in beiden Studiengängen parallel eingeschrieben sein. Die Beantragung der kurzzeitigen Überschneidung geschieht erst während der Immatrikulation für den zweiten Studiengang. Bitte beachten Sie, dass kurzzeitige Überschneidung nicht in ein Doppeltstudium überführt werden kann.
Beste Grüße,
Oksana Maryskevych
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo Oksana Maryskevych,
vielen Dank für die sehr ausführliche und hilfreiche Antwort ! Also muss ich insgesamt 2 Anträge stellen? Sind diese Anträge auch als Motivationsschreiben zu verstehen, dass ich die Wahl begründen soll bei den jeweiligen Fakultäten ?
Besten Dank & VG!
vielen Dank für die sehr ausführliche und hilfreiche Antwort ! Also muss ich insgesamt 2 Anträge stellen? Sind diese Anträge auch als Motivationsschreiben zu verstehen, dass ich die Wahl begründen soll bei den jeweiligen Fakultäten ?
Besten Dank & VG!