Bewerbung Medizin PJ
Verfasst: Mo 7. Jun 2021, 13:41
Sehr geehrte Damen und Herren,
für eine Bewerbung zum PJ steht auf Ihrer Internetseite:
Für Bewerber*innen, die den ersten Studienabschnitt in Deutschland abgeschlossen haben, ist die Bewerbung papierlos. Die Auswahl erfolgt auf Basis der Angaben in der Online-Bewerbung. Zur Immatrikulation müssen zum Beleg dieser Angaben ein Nachweis über die absolvierte Erste Abschnittsprüfung und ein Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung eingereicht werden. Bei der Immatrikulation für das PJ ist zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen der Nachweis über die bestandene Zweite Abschnittsprüfung beizufügen. Dieser kann nachgereicht werden. Die Frist für die Nachreichung (in der Regel liegt diese ca. 1 Woche vor Beginn des PJ) wird mit dem Zulassungsbescheid genannt.
Ich wurde nun aber bei der Bewerbung aufgefordert meine Bewerbung noch ausgedruckt einzusenden.
Nun bin ich wegen dieser Diskrepanz etwas verwirrt?
Können Sie mir bitte sagen, wie ich vorgehen soll,
Danke und freundliche Grüße,
J.W
für eine Bewerbung zum PJ steht auf Ihrer Internetseite:
Für Bewerber*innen, die den ersten Studienabschnitt in Deutschland abgeschlossen haben, ist die Bewerbung papierlos. Die Auswahl erfolgt auf Basis der Angaben in der Online-Bewerbung. Zur Immatrikulation müssen zum Beleg dieser Angaben ein Nachweis über die absolvierte Erste Abschnittsprüfung und ein Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung eingereicht werden. Bei der Immatrikulation für das PJ ist zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen der Nachweis über die bestandene Zweite Abschnittsprüfung beizufügen. Dieser kann nachgereicht werden. Die Frist für die Nachreichung (in der Regel liegt diese ca. 1 Woche vor Beginn des PJ) wird mit dem Zulassungsbescheid genannt.
Ich wurde nun aber bei der Bewerbung aufgefordert meine Bewerbung noch ausgedruckt einzusenden.
Nun bin ich wegen dieser Diskrepanz etwas verwirrt?
Können Sie mir bitte sagen, wie ich vorgehen soll,
Danke und freundliche Grüße,
J.W