Hallo.
Ich würde gerne von der Universität Greifswald zu der Universität Hamburg wechseln. Jedoch bin ich mir nicht sicher, ob dies mit meiner Fächerkombination funktionieren würde.
Ich studiere aktuell Kommunikationswissenschaften zusammen mit öffentlichem Recht als zwei-Fach-Bachelor. An der Universität Hamburg würde ich dementsprechend gerne das Fach Medien- und Kommunikationswissenschaften studieren.
Wäre dies prinzipiell möglich? Und falls ja, was wären die Bedingungen und der Ablauf bei einem Wechsel?
Mit freundlichen Grüßen,
Christina Neuwirt
Guten Morgen Christina,
wenn ich Sie richtig verstehe, streben Sie einen Wechsel in ein höheres Fachsemester des Studiengangs Medien- und Kommunikationswissenschaften an?
Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist nur dann möglich, wenn für das Semester, für das Sie sich bewerben möchten, Studienplätze für höhere Fachsemester in Ihrem gewünschten Studiengang angeboten werden. Das ist für Medien- und Kommunikationswissenschaften leider nicht der Fall, wie Sie hier überprüfen können: viewtopic.php?f=17&t=15621
(Siehe auch "Höheres Fachsemester": https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html)
Demnach bliebe Ihnen zum Wintersemester 2021/22 die Bewerbung ins erste Fachsemester. Eine erneute Bewerbung ins erste Fachsemester ist nur dann möglich, wenn Sie nicht im gleichen Studiengang an einer Hochschule studiert und Leistungen erbracht haben.
Wie Sie unseren Bewerbungsinfos Bachelorstudiengänge/Staatsexamen auf Seite 13 entnehmen können (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf), liegt der gleiche Studiengang vor, wenn sowohl Bezeichnung als auch Abschluss beider Studiengänge identisch sind - das ist in Ihrem Fall nicht so.
[B.A. Kommunikationswissenschaft (Greifswald) vs. B.A. Medien- und Kommunikationswissenschaft (Hamburg)].
Bereits erbrachte Studienleistungen können Sie sich ggf. anerkennen lassen. Die Anrechnung wird an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen. In Ihrem Fall vom Studienbüro Sprache, Literatur, Medien: http://www.slm.uni-hamburg.de/studium/s ... sonen.html
Bitte beachten Sie aber, dass Leistungsanerkennungen erst verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können jedoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anrechenbarkeit Ihrer Leistungen bitten.
Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
wenn ich Sie richtig verstehe, streben Sie einen Wechsel in ein höheres Fachsemester des Studiengangs Medien- und Kommunikationswissenschaften an?
Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist nur dann möglich, wenn für das Semester, für das Sie sich bewerben möchten, Studienplätze für höhere Fachsemester in Ihrem gewünschten Studiengang angeboten werden. Das ist für Medien- und Kommunikationswissenschaften leider nicht der Fall, wie Sie hier überprüfen können: viewtopic.php?f=17&t=15621
(Siehe auch "Höheres Fachsemester": https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html)
Demnach bliebe Ihnen zum Wintersemester 2021/22 die Bewerbung ins erste Fachsemester. Eine erneute Bewerbung ins erste Fachsemester ist nur dann möglich, wenn Sie nicht im gleichen Studiengang an einer Hochschule studiert und Leistungen erbracht haben.
Wie Sie unseren Bewerbungsinfos Bachelorstudiengänge/Staatsexamen auf Seite 13 entnehmen können (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf), liegt der gleiche Studiengang vor, wenn sowohl Bezeichnung als auch Abschluss beider Studiengänge identisch sind - das ist in Ihrem Fall nicht so.
[B.A. Kommunikationswissenschaft (Greifswald) vs. B.A. Medien- und Kommunikationswissenschaft (Hamburg)].
Bereits erbrachte Studienleistungen können Sie sich ggf. anerkennen lassen. Die Anrechnung wird an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen. In Ihrem Fall vom Studienbüro Sprache, Literatur, Medien: http://www.slm.uni-hamburg.de/studium/s ... sonen.html
Bitte beachten Sie aber, dass Leistungsanerkennungen erst verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können jedoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anrechenbarkeit Ihrer Leistungen bitten.
Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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