Bearbeitet Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen - Beglaubigte Kopien von Zeugnissen erforderlich?
Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich des Nachweises von Fremsprachenkenntnissen. Müssen die Zeugniskopien für die Bewerbung allesamt (Kopien von 5 Schuljahren) beglaubigte Kopien sein?

Mit freundlichen Grüßen
Svenja Anders
Re: Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen - Beglaubigte Kopien von Zeugnissen erforderlich?
Hallo Svenja,

der Nachweis ausreichender Fremdsprachenkenntnisse kann zur Immatrikulation in Form von einfachen Kopien erfolgen.

Hinweis: Ggf. können die eingereichten Unterlagen in einer Stichprobe im Verlauf des Studiums in amtlich beglaubigter Form nachgefordert werden. In diesem Fall erhalten Sie eine entsprechende Nachricht über Ihren STiNE-Account. Ihnen wird eine ausreichend lange Frist eingeräumt, um Ihre Unterlagen beglaubigen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie unter www.uni-hamburg.de/beglaubigung.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen - Beglaubigte Kopien von Zeugnissen erforderlich?
Campus-Center-Sandra-Hoffmann hat geschrieben: Mi 9. Jun 2021, 11:42 Hallo Svenja,

der Nachweis ausreichender Fremdsprachenkenntnisse kann zur Immatrikulation in Form von einfachen Kopien erfolgen.

Hinweis: Ggf. können die eingereichten Unterlagen in einer Stichprobe im Verlauf des Studiums in amtlich beglaubigter Form nachgefordert werden. In diesem Fall erhalten Sie eine entsprechende Nachricht über Ihren STiNE-Account. Ihnen wird eine ausreichend lange Frist eingeräumt, um Ihre Unterlagen beglaubigen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie unter www.uni-hamburg.de/beglaubigung.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Hallo Frau Hoffmann,
vielen Dank für Ihre schnelle und informative Antwort!
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