Liebes Team!
Derzeit befinde ich mich in der Bearbeitungsphase meiner Masterarbeit des Lehramtes an Beruflichen Schulen. Die Abgabe ist für Ende August vorgesehen. Die Korrekturzeit der Betreuer*innen beträgt 6 Wochen plus das anstehende Kolloquium. Somit werde ich noch eine Weile eingeschrieben bleiben.
Nun ist mir seit dem Blockpraktikum im 2.+3. Mastersemester klar geworden, dass Lehramt nicht das Richtige für mich ist. Ich wollte das Studium aber natürlich dennoch beenden.
Nun meine Frage: Ist es möglich, dass ich mich über meinen vorhandenen STiNE-Account für das Studium der Rechtswissenschaften bewerbe, während ich darüber aber auch meine Masterarbeit angemeldet habe und das Studium auch beende? Sollte ich angenommen werden (was im Bezug auf den NC wahrscheinlich ist), was passiert dann mit meinem STiNE Account?
Oder wäre es ratsam, sich erst im Februar 2022 für einen anderen Studiengang zu bewerben?
Vielen Dank und liebe Grüße
Liebe hamburgerin_93,
ja, bitte verwenden Sie Ihren vorhandenen STiNE-Account für Ihre Bewerbung.
Ich möchte Sie gerne auf ein paar Dinge hinweisen:
1) Wenn Sie sich für Ihr zweites Studium an der Universität Hamburg bewerben, unterliegen Sie dem Hochschulzulassungsgesetz Hamburgs. Dieses sieht keine Unterscheidung zwischen Erst-und Zweitstudienbewerber*innen vor. Im Hamburger Zulassungsverfahren gelten für Erst- und Zweitstudienbewerber*innen daher die gleichen Auswahlkriterien.
(Vgl. Zweitstudium: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html)
2) Wenn sich Ihr aktuelles Studium in der Abschlussphase befindet und Sie gleichzeitig ein anschließendes Studium aufnehmen, ist kein Antrag auf Doppelstudium notwendig.
(Vgl. Doppelstudium: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#10914608)
Das aktuelle Studium muss in dem Fall nach einem Semester des Parallelstudiums abgeschlossen werden.
3) Sie bleiben, sofern Sie Ihr Erststudium nicht bis zu Beginn des Wintersemesters 2021/22 beenden, vorerst im Lehramtsstudium eingeschrieben; Ihre Semesterunterlagen werden auf den Master ausgestellt. Sobald Ihre Fakultät den Abschluss eingetragen hat, werden Sie automatisch endgültig in den neuen Studiengang umgeschrieben - bis dato wären Sie in Rechtswissenschaft vorläufig immatrikuliert.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
ja, bitte verwenden Sie Ihren vorhandenen STiNE-Account für Ihre Bewerbung.
Ich möchte Sie gerne auf ein paar Dinge hinweisen:
1) Wenn Sie sich für Ihr zweites Studium an der Universität Hamburg bewerben, unterliegen Sie dem Hochschulzulassungsgesetz Hamburgs. Dieses sieht keine Unterscheidung zwischen Erst-und Zweitstudienbewerber*innen vor. Im Hamburger Zulassungsverfahren gelten für Erst- und Zweitstudienbewerber*innen daher die gleichen Auswahlkriterien.
(Vgl. Zweitstudium: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html)
2) Wenn sich Ihr aktuelles Studium in der Abschlussphase befindet und Sie gleichzeitig ein anschließendes Studium aufnehmen, ist kein Antrag auf Doppelstudium notwendig.
(Vgl. Doppelstudium: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#10914608)
Das aktuelle Studium muss in dem Fall nach einem Semester des Parallelstudiums abgeschlossen werden.
3) Sie bleiben, sofern Sie Ihr Erststudium nicht bis zu Beginn des Wintersemesters 2021/22 beenden, vorerst im Lehramtsstudium eingeschrieben; Ihre Semesterunterlagen werden auf den Master ausgestellt. Sobald Ihre Fakultät den Abschluss eingetragen hat, werden Sie automatisch endgültig in den neuen Studiengang umgeschrieben - bis dato wären Sie in Rechtswissenschaft vorläufig immatrikuliert.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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