Hallo,
ich habe eine Frage zum Bachelor Lehramt Deutsch. Ich habe bereits Germanistik und Bildungswissenschaften (beides Hauptfächer) studiert. In STINE muss ich angeben, ob ich "im angestrebten Studiengang schon immatrikuliert war" oder ob ich "Studienleistungen in einem verwandten Fach" erbracht habe. Ich bin mir leider unsicher, was ich angeben muss.
LG Hanna
Liebe Hanna,
Sie beziehen sich auf unsere Regelung zur erneuten Bewerbung ins erste Fachsemester eines Studiengangs.
Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich nur dann um denselben Studiengang handelt, wenn die Bezeichnung des gesamten Studiengangs, die Art des Abschlusses (B.Ed., B.A., B.Sc. etc.) und die Bezeichnung aller Teilstudiengänge (i.e. "Erziehungswissenschaft" und Unterrichtsfächer) exakt gleich sind.
Da Sie angeben, dass Sie "bereits Germanistik und Bildungswissenschaften (beides Hauptfächer)" studiert haben, können wir ausschließen, dass es sich um denselben Studiengang handelt, da schon allein die Bezeichnung "Deutsch" und die Bezeichnung "Germanistik" nicht gleich sind. Ich gehe auch davon aus, dass die Bezeichnung des Studiengangs ebenfalls nicht exakt gleich sein dürfte.
Es kann sich also nur um einen ähnlichen Studiengang, nicht aber um denselben Studiengang handel. Sie waren folglich noch nicht im selben Studiengang immatrikuliert und können sich ins erste Fachsemester bewerben.
Es ist egal, ob Sie in der Online-Bewerbung "Nein - ich war bzw. bin nicht im selben Studiengang immatrikuliert" oder "Ich habe Studienleistungen in einem verwandten Studiengang erbracht" wählen, da beide Optionen zutreffend sind. Relevant ist nur, dass Sie noch nicht im selben Studiengang immatrikuliert waren.
Die etwas redundante Option "Ich habe Studienleistungen in einem verwandten Studiengang erbracht" wurde lediglich hinzugefügt, da Bewerber*innen in der Vergangenheit immer wieder fälschlicherweise bei nur verwandten Studiengängen angegeben haben, dass Sie im selben Studiengang immatrikuliert waren. Da dies zu einem automatischen Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führt, wollten wir durch die zusätzliche Option ("Ich habe Studienleistungen in einem verwandten Studiengang erbracht") Bewerber*innen vor diesem Fehler schützen, indem wir auf die Möglichkeit "verwandter Studiengänge" nochmals explizit hinweisen.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Sie beziehen sich auf unsere Regelung zur erneuten Bewerbung ins erste Fachsemester eines Studiengangs.
Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich nur dann um denselben Studiengang handelt, wenn die Bezeichnung des gesamten Studiengangs, die Art des Abschlusses (B.Ed., B.A., B.Sc. etc.) und die Bezeichnung aller Teilstudiengänge (i.e. "Erziehungswissenschaft" und Unterrichtsfächer) exakt gleich sind.
Da Sie angeben, dass Sie "bereits Germanistik und Bildungswissenschaften (beides Hauptfächer)" studiert haben, können wir ausschließen, dass es sich um denselben Studiengang handelt, da schon allein die Bezeichnung "Deutsch" und die Bezeichnung "Germanistik" nicht gleich sind. Ich gehe auch davon aus, dass die Bezeichnung des Studiengangs ebenfalls nicht exakt gleich sein dürfte.
Es kann sich also nur um einen ähnlichen Studiengang, nicht aber um denselben Studiengang handel. Sie waren folglich noch nicht im selben Studiengang immatrikuliert und können sich ins erste Fachsemester bewerben.
Es ist egal, ob Sie in der Online-Bewerbung "Nein - ich war bzw. bin nicht im selben Studiengang immatrikuliert" oder "Ich habe Studienleistungen in einem verwandten Studiengang erbracht" wählen, da beide Optionen zutreffend sind. Relevant ist nur, dass Sie noch nicht im selben Studiengang immatrikuliert waren.
Die etwas redundante Option "Ich habe Studienleistungen in einem verwandten Studiengang erbracht" wurde lediglich hinzugefügt, da Bewerber*innen in der Vergangenheit immer wieder fälschlicherweise bei nur verwandten Studiengängen angegeben haben, dass Sie im selben Studiengang immatrikuliert waren. Da dies zu einem automatischen Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führt, wollten wir durch die zusätzliche Option ("Ich habe Studienleistungen in einem verwandten Studiengang erbracht") Bewerber*innen vor diesem Fehler schützen, indem wir auf die Möglichkeit "verwandter Studiengänge" nochmals explizit hinweisen.
Liebe Grüße
Thomas Walter