Bearbeitet Bescheinigung nach § 9 BAföG
Hallo, für meinen BAFöG-Antrag benötige ich das Formular "02 - Bescheinigung nach § 9 BAföG".
Das Formular habe ich soweit ausgefüllt und ein Abschnitt muss von der Hochschule ausgefüllt sowie beglaubigt werden. Das Studienbüro hat mir mitgeteilt, dass die Bescheinigungen nach § 9 BAföG von denen nicht ausgefüllt wird und ich mich Euch wenden soll.

Ich würde daher gerne das Formular per E-Mail Euch zukommen lassen, bitte um die E-Mail Adresse.

PS: das BAFöGs-Amt akzeptiert die Immatrikulationsbescheinigung von STiNE nicht.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Monireh Y.
Re: Bescheinigung nach § 9 BAföG
Hallo Monireh,

ich kann Ihnen keine andere Auskunft geben, als es Ihr Studienbüro bereits getan hat. Wir füllen für das BAföG-Amt keine Formulare aus. Bitte wenden Sie sich erneut an Ihr BAföG-Amt und reichen dort den oberen Abschnitt Ihrer Semesterbescheinigung ein, vielen Dank!

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Bescheinigung nach § 9 BAföG
Hallo Sandra,

dem BAFöG-Amt reicht auch die Semesterbescheinigung nicht aus, ich habe bereits beim BAFöG-Amt mehrmals darauf hingewiesen, aber es wird nach wie vor das Formular "02 - Bescheinigung nach § 9 BAföG" angefordert, ansonsten wird mein Antrag abgelehnt.

Ich bin auf die Unterstützung des BAFöG-Amt sehr angewiesen, bin alleinerziehende Mutter habe von zwei Kindern und habe kein weiteres Einkommen!

Daher bitte ich Sie das Formular "02 - Bescheinigung nach § 9 BAföG" im unteren Abschnitt auszufüllen + sowie zu beglaubigen, damit ich endilch hier weiterkomme. Es ist wirklich eine Notfallsituation!

Ich konnte das Formular nicht anhängen, daher bitte ich um eine E-Mail Adresse oder schicken Sie mir eine E-Mail (monireh.yamrali@gmx.de).

Ich hoffe sehr, dass Sie weiterhelfen können.

Mit freundlichen Grüßen
Monireh Yamrali
Re: Bescheinigung nach § 9 BAföG
Hallo Monireh,

Haben Sie dem BAföG-Amt die unten angehängte Bescheinigung eingereicht oder nur die Semesterbescheinigung? Wenn das BAföG-Amt die unten angehängte Bescheinigung nicht akzeptiert, melden Sie sich bitte nochmal über https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc und nennen uns Kontaktdaten Ihrer Sachbearbeitung beim BAföG-Amt oder schicken uns die Kommunikation mit dem BAföG-Amt, falls Sie diese schriftlich haben, dann müssen wir das klären.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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