Bearbeitet Immatrikulationsantrag
Hallo,
Ich habe eine Frage bezüglich des Punktes 7 "Bisheriger Studienverlauf" im Immatrikulationsantrag.
Ich habe am Zulassungsverfahren über hochschulstart teilgenommen und habe auch darüber meine Zulassung erhalten. In dem Online-Bewerbungsformular (Das Ich auf der Stine-Seite ausgefüllt habe) habe Ich bei den Angaben zu bisherigen Studien auf die Frage, ob Ich bereits in einer Hochschule immatrikuliert gewesen bin, mit Nein geantwortet, da Ich eine private Hochschule besucht habe und dort in diesem Fall ja ein Nein gefordert ist.
Jetzt stellt sich mir die Frage ob Ich im Immatrikulationsantrag trotzdem diese Semester erwähnen soll oder nicht und ob Ich auch einen Exmatrikulationsbescheid vorlegen muss?

Beste Grüße
Re: Immatrikulationsantrag
Hallo HAL,

Im Immatrikulationsantrag sollten Sie die Studienzeiten an einer privaten Hochschule angeben. Eine Exmatrikulationsbescheinigung müssen Sie aber nicht einreichen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Immatrikulationsantrag
Danke für die schnelle Antwort.

Ich brauche auch keine Exmatrikulationsbescheinigung, wenn Ich im Wintersemester 2015/16 an der privaten Hochschule immatrikuliert war? (Nur um nochmal sicher zu gehen)
Re: Immatrikulationsantrag
Hallo HAL,

Nein, auch dann brauchen Sie keine Bescheinigung.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten