Bearbeitet Urlaubssemester bei Doktorarbeit (Humanmedizin)
Hallo,
ich bin Medizinstudentin hier in Hamburg. Mein Plan ist es vor meinem Abschluss ein bzw. zwei Urlaubssemster einzulegen um eine Doktorarbeit zu schreiben. Die Anmeldungsfrist für das WS21/22 ist in diesem Jahr der 30. Juni. Bis jetzt habe ich allerdings noch keine passende Doktorandenstelle gefunden. Meine Frage lautet nun, ob ich auch noch nach dem 30. Juni einen Antrag auf Beurlaubung stellen kann, falls sich mir später die Möglichkeit auf eine Doktorarbeit bietet?
Mit freundlichen Grüßen,
Lina
Re: Urlaubssemester bei Doktorarbeit (Humanmedizin)
Liebe Lina,

"Meine Frage lautet nun, ob ich auch noch nach dem 30. Juni einen Antrag auf Beurlaubung stellen kann, falls sich mir später die Möglichkeit auf eine Doktorarbeit bietet? "

Ja, das ist möglich. Eventuell müssen Sie aber eine Verspätungsgebühr von 30€ zahlen. Falls dies der Fall sein sollte, so werden Sie von meinen zuständigen Kolleg*innen nach der Bearbeitung Ihres Antrags auf Beurlaubung darüber informiert.
Der Antrag auf Beurlaubung muss innerhalb der folgenden Fristen online über STiNE gestellt werden:
- für ein Sommersemester bis zum 31. Januar
- für ein Wintersemester bis zum 30. Juni
Zusätzlich müssen die Nachweise zum Antrag im Antragsformular hochgeladen werden. Anträge, die nach Fristende eingehen, werden nur gegen eine Verspätungsgebühr von 30 Euro bearbeitet, sofern der Beurlaubungsgrund nicht erst nach Fristende eingetreten ist.
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#10922615)
Liebe Grüße
Thomas Walter
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