Bearbeitet STAATSEXAMEN VS. BACHELOR OF LAWS
Sehr geehrte Damen und Herren,

kann man nach dem Bachelor of Law sich weiterbilden, um den Staatsexamen zu bekommen und Volljurist zu werden?
Wenn ja, wie lange dauert es insgesamt?

Vielen Dank!

mfG
Moonrise
Re: STAATSEXAMEN VS. BACHELOR OF LAWS
Liebe*r Moonrise,

einen gesonderten Aufbaustudiengang gibt es an der Universität Hamburg nicht. Sie müssten sich also regulär ins erste Fachsemester des Studiengangs St.Ex. Rechtswissenschaft bewerben.

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Module bzw. Prüfungen des Studiengangs anschauen: https://www.jura.uni-hamburg.de/media/s ... 0-2021.pdf.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden: https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... gsamt.html.

Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Universität Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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