Im Bachelorstudiengang Anglistik/Amerikanistik sowie im Nebenfach Allgemeine Sprachwissenschaft gelten laut der aktuell gültigen Prüfungsordnung und den aktuell gültigen Fachspezifischen Bestimmungen keine Modulfristen.
Im Nebenfach Rechtswissenschaft sind Modulfristen in der derzeit gültigen Rahmenprüfungsordnung festgelegt. Die genauen Regelungen hinsichtlich dieser Fristen finden Sie in §9 der Rahmenprüfungsordnung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 140528.pdf
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg