Bearbeitet Abiturzeugnis bei Masterbewerbung?
Hallo liebes Campus-Center-Team,

ist bei einer Master-Bewerbung eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses nötig, wenn man bereits seinen Bachelor an der Uni Hamburg absolviert hat? Von der Bachelor-Bewerbung sollte ja noch eine beglaubigte Kopie vorhanden sein. Oder reicht eine simple Kopie des Zeugnisses, oder gar keine?

Zur weiteren Information: In meinem spezifischen Fall möchte ich mich auf den M. Sc. Nanowissenschaften bewerben und werde im Herbst meinen Bachelor in Nanowissenschaften abschließen.

Vielen Dank für die Hilfe,
Alex
Re: Abiturzeugnis bei Masterbewerbung?
Lieber Alex,

es ist wichtig zu verstehen, dass an der Universität Hamburg die einzelnen Fachbereiche, Institute und Fakultäten für die Zulassungsvoraussetzungen, Auswahlkriterien und das Bewerbungsverfahren für ihre Masterstudiengänge verantwortlich sind. Daher unterscheiden sich die Anforderungen, die notwendigen Bewerbungsunterlagen und die praktischen Schritte im Bewerbungsprozess, je nachdem, für welchen konkreten Masterstudiengang Sie sich bewerben möchten.

M.Sc. Nanowissenschaften: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... haften.pdf

Die Bewerbungsinformationen enthalten auch die Regelungen zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen. Es werden die Dokumente genannt, die zur Bewerbung (d.h. innerhalb der Bewerbungsfrist) einzureichen sind und es wird spezifiziert, auf welche Art die Dokumente eingereicht werden müssen.

Eines der Dokumente, welches zur Bewerbung für den Studiengang M.Sc. Nanowissenschaften einzureichen ist, ist eine "Zeugnis-Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abiturzeugnis)" (s.o).

Da Sie die Dokumente in digitaler Form per E-Mail einreichen müssen, handelt es sich um eine einfache Kopie, nicht um eine beglaubigte Kopie. Wenn für einen Nachweis statt einer einfachen Kopie eine beglaubigte Kopie erforderlich sein sollte, wird dies explizit angegeben. Falls also nur von "Kopie" gesprochen wird, ohne den Zusatz "beglaubigt", dann handelt es sich um eine einfache Kopie.

Alle Bewerber*innen müssen die Bewerbungsunterlagen in der angegebenen Form einreichen. Sollte es Ausnahmen für Studierende der Universität Hamburg geben, so werden diese in jedem Fall explizit benannt. Da bezüglich der Hochschulzugangsberechtigung keine Ausnahmeregelung für Studierende der Universität Hamburg in den Bewerbungsinformationen genannt wird, müssen Sie die Hochschulzugangsberechtigung wie alle anderen Bewerber*innen als Teil der Bewerbungsunterlagen einreichen.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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