Abgeschlossenes Masterstudium als Hochschulzugangsberechtigung
Verfasst: Do 24. Jun 2021, 11:40
Hallo,
Ich bewerbe mich für einen zulassungsbeschränkten Master, in dem die Auswahl nach Durchschnitt der Note der Hochschulzugangsberechtigung und der Note des für den Master qualifizeirenden Bachelors erfolgt. Ich besitze schon einen Bachelor und konsekutiven Master Abschluss in einem anderen Fach.
Meine Frage: Kann ich bei der Bewerbung bei der Hoschulzugangsberechtigung die Note meines Masters angeben? Ich hab irgendwo mal etwas davon gelesen, dass nur ein Studium mit min 6 Semester Regelstudienzeit als Hochschulzugangsberechtigung gilt. Da es sich ja aber um einen konsekutiven Master handelt, bin ich mir nicht sicher wie das da gehandhabt wird.
Vielen Dank für die Hilfe!
Ich bewerbe mich für einen zulassungsbeschränkten Master, in dem die Auswahl nach Durchschnitt der Note der Hochschulzugangsberechtigung und der Note des für den Master qualifizeirenden Bachelors erfolgt. Ich besitze schon einen Bachelor und konsekutiven Master Abschluss in einem anderen Fach.
Meine Frage: Kann ich bei der Bewerbung bei der Hoschulzugangsberechtigung die Note meines Masters angeben? Ich hab irgendwo mal etwas davon gelesen, dass nur ein Studium mit min 6 Semester Regelstudienzeit als Hochschulzugangsberechtigung gilt. Da es sich ja aber um einen konsekutiven Master handelt, bin ich mir nicht sicher wie das da gehandhabt wird.
Vielen Dank für die Hilfe!