Liebe Nica Gadelia,
1) Ich bin mir nicht ganz sicher, wo genau die Schwierigkeiten liegen. Ich vermute aber, dass der Unterschied zwischen "Hochschulzugangsberechtigung" und "Erststudium" hilfreich sein könnte.
a) Hochschulzugangsberechtigung
Eine
Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist ein Bildungsabschluss, der den Zugang zu den grundständigen Studiengängen (i.e. Bachelor, Master) ermöglicht. Im deutschen Bildungssystem ist die
Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die in der Regel nach 12 bis 13 Schuljahren erworben wird, die häufigste Form der HZB. Es gibt aber auch andere Bildungsabschlüsse, die eine Hochschulzugangsberechtigung darstellen können.
Der Nachweis einer HZB ist also die zentrale Zugangsvoraussetzungen für ein Bachelor- oder Staatsexamensstudium.
Aber die HZB kann auch im Kontext einer Bewerbung für einen Masterstudiengang relevant sein, wie beispielsweise beim
M.Sc. Psychologie.
Die HZB ist keine Zugangsvoraussetzungen, sondern nur ein Auswahlkriterium für die Vergabe der Studienplätze in einigen unserer Masterstudiengänge.
b) Erststudium
Im Kontext einer Masterbewerbung referiert dieser Ausdruck auf den für den jeweiligen Masterstudiengang qualifizierenden Studienabschluss. In der Regel ist dies ein Bachelorabschluss wie in Ihrem Fall. Das Erststudium ist die zentrale Zugangsvoraussetzung für einen konsekutiven Masterstudiengang. Außerdem wird die Note des Erststudiums auch als ein Auswahlkriterium verwendet.
2) Grundsätzlich ist es wichtig zu verstehen, dass an der Universität Hamburg die einzelnen Fachbereiche, Institute und Fakultäten für die Zulassungsvoraussetzungen, Auswahlkriterien und das Bewerbungsverfahren für ihre Masterstudiengänge verantwortlich sind. Daher unterscheiden sich die Anforderungen, die notwendigen Bewerbungsunterlagen und die praktischen Schritte im Bewerbungsprozess, je nachdem, für welchen konkreten Masterstudiengang Sie sich bewerben möchten.
Bezüglich des M.Sc. Psychologie finden Sie alle erforderlichen Informationen in den entsprechenden Bewerbungsinformationen
https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ologie.pdf.
a) Erststudium
Wenn Sie Ihren Studienabschluss im Ausland erworben haben, schicken Sie bitte innerhalb der Bewerbungsfrist folgende Dokumente in gut lesbarer elektronischer Kopie per E-Mail an die folgende Adresse:
Masterbewerbung.psych@uni-hamburg.de
a. einen Ausdruck der Online-Bewerbung,
b. ein Transcript of Records, bzw. eine einfache Kopie Ihres Abschlusszeugnisses (wenn schon vorhanden),
c. gegebenenfalls eine einfache Kopie eines Anerkennungsvermerks für Ihre Bachelornote
Die Note des Erststudiums, mit der ein*e Bewerber*in mit einem ausländischen Studienabschluss am Bewerbungsverfahren teilnimmt, wird vom zuständigen Team am Institut für Psychologie im Rahmen der Vergleichbarkeitsprüfung bestimmt, für die die oben genannten Unterlagen einzureichen sind. Wenn Ihnen ein Anerkennungsvermerk für Ihre Bachelornote vorliegt (Vorprüfungsdokumentation (VPD), Anerkennungsvermerk mit Note von anderen deutschen Behörden oder Hochschulen etc.), dann können Sie diesen als zusätzliches Dokument mit Ihrem Studienabschluss einreichen. Dies ist jedoch nicht verpflichtend.
b) Hochschulzugangsberechtigung
Haben Sie Ihre Hochschulzugangsberechti ... n können.
Ich gehe davon aus, dass Sie nicht über eine
deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
Im Falle von ausländischen Bildungsabschlüssen gelten unserer Regelungen für die Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse (ww.uni-hamburg.de/vpd).
3) "Wie ich weiß, Uni Assist rechnet die Noten separat, d.h die VPD Note entsteht nur aus BA Note, wobei werden die Schulnoten völlig ignoriert."
Diese Aussage ist nicht korrekt. Eine Vorprüfungsdokumentation kann sich auf verschiedene Arten von Bildungsabschlüssen beziehen. Es gibt internationale Studierenden mit einer VPD, die auf der Basis des Schulabschlusses, eines Studienabschlusses (z.B. Bachelorabschluss) oder einer Kombination von Schulabschluss und Studienzeiten bzw. Studienabschlüssen erstellt wurde.
Es ist also nicht der Fall, dass eine VPD "nur aus BA Note" bestehen muss.
4) "Was soll ich bei BA Note angeben?"
Sie geben im Abschnitt "Angaben zum Erststudium" im Feld "Abschlussnote" bitte "9,9" ein, was für "keine Angabe" steht. Im Rahmen der Vergleichbarkeitsprüfung am Institut für Psychologie (siehe oben) wird die tatsächliche Note dann eingetragen. Auch wenn Sie in diesem Feld eine andere Eintragung vornehmen würden, würde diese in jedem Fall durch die vom Institut für Psychologie festgelegte Note "überschrieben".
5) Note der HZB
Da Sie die Hochschulzugangsberechtigung durch eine VPD nachweisen wollen (siehe
www.uni-hamburg.de/vpd), tragen die Note ein, die in der VPD, welche Ihnen eine "Hochschulzugangsberechtigung für alle Hochschularten" bescheinigt, genannt wird.
Welche Bildungsabschlüsse Sie eingereicht habe d.h. auf der Basis welcher Bildungsabschlüsse die VPD erstellt wurde, ist hierfür irrelevant. Relevant ist nur, dass Sie eine gültige Hochschulzugangsberechtigung nachweisen können.
Es wird in der
einschlägigen Auswahlsatzung für den Studiengang M.Sc. Psychologie nicht spezifiziert, welche Arten von Hochschulzugangsberechtigungen zulässig sind.
Solange Sie also eine VPD haben, die Ihnen eine "Hochschulzugangsberechtigung für alle Hochschularten" bestätigt, haben Sie eine gültige Hochschulzugangsberechtigung. Sie können die in dem entsprechenden Prüfbericht von uni-assist genannte Note in der Online-Bewerbung eintragen.
6) "Mir würde erklärt, dass BA Note ist Mischung von VPD und Feststellungsprüng. Ist es wirklich so?"
Mir ist leider völlig unklar, was mit dieser Aussage gemeint sein könnte.
Die Note einer Feststellungsprüfung ist keine Bestandteil Ihrer Bachelornote. Die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland ist eine Möglichkeit, eine Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben, wenn die von uni-assist geprüften Bildungsabschlüssen nicht ausreichend sind. Für eine Masterbewerbung ist das Thema Feststellungsprüfung am Studienkolleg jedoch nicht relevant.
Ich würde vorschlagen diese Aussage einfach zu ignoriert, sofern Sie meine übrigen Erläuterungen verstanden haben und nun wissen, welchen Noten an welcher Stelle der Online-Bewerbung einzutragen sind.
Bitte zögern Sie nicht, erneut zu schreiben, wenn Sie nach diesen Informationen noch zusätzliche Fragen haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter