Bearbeitet Leistungsnachweis 1es Semester bei Hochschulwechsel
:geek: Hallo,

Ich besuche momentan die private Hochschule: Medical School Hamburg im ersten Semester, muss mich dort aber aus finanziellen Gründen zum Ende des Sommersemesters exmatrikulieren und möchte jedoch meinen Traum nicht aufgeben. Deshalb bewerbe ich mich gerade an staatlichen Hochschulen. Im Bewerbungsprozess wurde nun nach eventuellen Vorleistungen gefragt, da ich angegeben habe, den Studiengang bereits studiert zu haben. Da ich momentan erst 3 Monate dabei bin und noch keine Prüfungen abgelegt habe, denke ich, das ich noch keine Leistungsnachweise habe, bin jedoch auch nicht sicher.

Meine Frage ist nun: Sollte ich die Prüfungen lieber nicht antreten, damit ich keine Leistungspunkte habe? (In der Bewerbung steht, sollte ich schon Leistungspunkte haben, erfolgt die formale Ablehnung)

Oder sollte ich angeben, dass ich den Studiengang noch garnicht studiert habe?

Kann ich meine ECTs überhaupt auf diese Weise anrechnen lassen, falls ich die Prüfungen doch antrete?

Ich bewerbe mich bewusst und auf Empfehlung auf das 1e Fachsemester, da bei mir leider die Ressourcen für digitales Lernen mit zeitgleicher monatlicher Studiengebühr nicht ausreichend waren und zu Lücken geführt haben, die ich wiederholen muss. Des Weiteren sollen die Chancen angenommen zu werden im zweiten Semester nochmal verschwindend geringer sein, als im ersten Semester.

Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir diese Fragen möglichst Zeitnah beantworten können, da am Telefon leider keiner weiter helfen konnte und ich leider Fristen einzuhalten habe, um mich exmatrikulieren zu lassen, bzw auch, mich von Prüfungen evtl. abzumelden.


MfG
Re: Leistungsnachweis 1es Semester bei Hochschulwechsel
Liebe*r rekocleve,

ich vermute, dass Sie sich aktuell nicht korrekt bewerben.

Sie schreiben, dass in "der Bewerbung steht, sollte ich schon Leistungspunkte haben, erfolgt die formale Ablehnung". Sie verwenden also unser Online-Bewerbungsportal STiNE, um sich zu bewerben.

Die Bewerbung für die Studiengänge des "Zentralen Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie" erfolgt jedoch in der Regel nicht über STiNE, sondern über das Portal der zuständigen Stiftung für Hochschulzulassung: www.hochschulstart.de.

Es gibt nur zwei Bewerber*innen-Gruppen, die sich "lokal" an der Universität Hamburg (d.h. über das Online-Bewerbungsportal STiNE) und nicht über www.hochschulstart.de bewerben: Falls meine Vermutung nicht zutreffen ist und Sie zu einer der beiden genannten Gruppen gehören, lassen Sie es mich bitte wissen. Ich werde Sie dann natürlich umfassen über die erforderlichen Schritte informieren.

Sollten Sie jedoch nicht in eine der beiden Gruppen gehören, dann läuft das Bewerbungsverfahren für Sie gemäß den Regelungen der Stiftung für Hochschulzulassung ab. Bitte informieren Sie sich auf www.hochschulstart.de oder kontaktieren Sie die Stiftung für Hochschulzulassung direkt, wenn Sie noch Fragen zum Bewerbungsverfahren haben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Re: Leistungsnachweis 1es Semester bei Hochschulwechsel
Hallo,

Vielen Dank für die Antwort, leider ist sie an der Thematik vorbei. Ich habe mich über hochschulstart erworben und alles läuft genau wie es vorgesehen ist. Es geht darum, dass ich bereits im ersten Semester studiere und auch bei Hochschulstart steht, dass ich nicht in das erste Semester kann, wenn ich einen Studiengang bereits angefangen habe. Da liegt mein Problem.

Ich muss von einer privaten in eine staatliche Universität wechseln, da ich mir die private nicht leisten kann und Bewerbungen fürs höhere Fachsemester werden von der UHH nicht angeboten, hatte ich gelesen.

Ich möchte wissen, ob ich dann lieber gar nicht erst zu den Prüfungen erscheinen, bzw mich abmelden, damit ich zum Zeitpunkt der Exmatrikulation vorweisen kann, dass ich noch keine Leistungsnachweise erbracht habe. Laut Bewerber-Formular ist dies die einzige Möglichkeit, da man formal abgelehnt wird, sobald man bereits Leistungsnachweise im Fach erbracht hat.

Ich hoffe, dieses Mal ist mein Problem verständlich geworden.


Lg
Re: Leistungsnachweis 1es Semester bei Hochschulwechsel
"Erneute Bewerbung ins 1. Fachsemester
Wenn Sie bereits im gleichen Studiengang
an einer Hochschule in Deutschland
studieren bzw. studiert haben und bereits
Leistungen erbracht haben (dies umfasst
auch Leistungen, die im laufenden Semes-
ter noch erbracht werden), dürfen Sie sich
nicht als Studienanfänger:in bewerben.
Der gleiche Studiengang liegt vor, wenn
sowohl Bezeichnung als auch Abschluss
beider Studiengänge identisch sind.
Wenn Sie innerhalb der Online-Bewer-
bung bestätigen, dass Sie im gleichen
Studiengang an einer Hochschule in
Deutschland studieren bzw. studiert
haben und bereits Leistungen erbracht
haben, wird Ihre Bewerbung formal
abgelehnt und nimmt nicht am Auswahl-
verfahren teil. Im Zweifelsfall wenden
Sie sich für eine verbindliche schriftliche
Antwort an das Campus-Center unter
www.uni-hamburg.de/kontakt-cc.
Haben Sie keine Leistungen erbracht,
müssen Sie innerhalb der Bewerbungs-
phase einen offiziellen Nachweis der
vorherigen Hochschule darüber einreichen
(Transcript of Records oder gesonderte
Bestätigung Ihres Prüfungsamtes).
Dieser laden Sie in der Online-Bewerbung
hoch. Fehlt der Nachweis, erfolgt eine
formale Ablehnung Ihrer Bewerbung."


So steht es geschrieben
Re: Leistungsnachweis 1es Semester bei Hochschulwechsel
Ich habe vielleicht vergessen zu erwähnen, dass ich momentan Psychologie im ersten Fachsemester studiere und mich auch für Psychologie bewerbe
Re: Leistungsnachweis 1es Semester bei Hochschulwechsel
Liebe*r rekocleve,

in der Tat wäre der Studiengang hier die relevante Information gewesen. Meine vorherige Antwort ist also hinfällig, da der Studiengang "B.Sc. Psychologie" natürlich nicht am Zentralen Vergabeverfahren teilnimmt.

Für den Studiengang B.Sc. Psychologie ist die Bewerbung ausschließlich ins erste Fachsemester möglich.

Da Sie nach Ihren Angaben schon im gleichen Studiengang gemäß unserer Kriterien immatrikuliert waren, ist eine Immatrikulation nur möglich, wenn Sie zur Bewerbung (d.h. innerhalb der Bewerbungsfrist) nachweisen, dass Sie noch keine Leistungen erbracht haben.

Sie haben auch schon den einschlägigen Abschnitt für eine "Erneute Bewerbung ins 1. Fachsemester" in den Bewerbungsinformationen auf Seite 13 gefunden.

Eigentlich steht in diesem Absatz doch recht klar, was Sie tun müssen:
Haben Sie keine Leistungen erbracht, müssen Sie innerhalb der Bewerbungsphase einen offiziellen Nachweis der vorherigen Hochschule darüber einreichen (Transcript of Records oder gesonderte Bestätigung Ihres Prüfungsamtes). Dieser laden Sie in der Online-Bewerbung hoch.
2) "Ich möchte wissen, ob ich dann lieber gar nicht erst zu den Prüfungen erscheinen, bzw mich abmelden, ..."

Diesen Punkt verstehe ich leider nicht ganz. Sie bestätigen in der Online-Bewerbung, dass Sie noch keine Leistungen erbracht haben und keine Leistungen im laufenden Semester erbringen werden. Dies ist eine notwendige Bedingung, damit eine erneute Bewerbung ins erste Fachsemester des gleichen Studiengangs zulässig ist.

Ich kenne die berufungsrechtlichen Regelungen Ihrer aktuellen Hochschule natürlich nicht, aber in der Regel zieht eine Prüfungsteilnahme das Erbringen von Prüfungsleistungen nach sich.
Wenn Sie bereits im gleichen Studiengang an einer Hochschule in Deutschland studieren bzw. studiert haben und bereits Leistungen erbracht haben (dies umfasst auch Leistungen, die im laufenden Semester noch erbracht werden), dürfen Sie sich nicht als Studienanfänger:in bewerben.
b) "damit ich zum Zeitpunkt der Exmatrikulation vorweisen kann, dass ich noch keine Leistungsnachweise erbracht habe."

Dies ist nicht der Zeitpunkt ("Zeitpunkt der Exmatrikulation"), zu dem der Nachweis erbracht werden muss. Sie müssen den Nachweis (Transcript of Records oder gesonderte Bestätigung Ihres Prüfungsamtes), dass Sie keine Leistungen erbracht haben, in der Online-Bewerbung hochladen. Da die Bewerbungsfrist am 31.07.2021 endet, müssen Sie den Nachweis spätestens an diesem Tag hochladen und Ihre Bewerbung abschicken.

Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie noch weitere Fragen haben sollten.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Re: Leistungsnachweis 1es Semester bei Hochschulwechsel
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Bisher habe ich keine Studienleistungen erbracht, lediglich an den Vorlesungen teilgenommen.

Zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist habe ich also noch keine Leistungen erbracht.

Mal angenommen, ich nehme im Anschluss an die Bewerbung an den Prüfungen teil, können diese dann nach Immatrikulation angerechnet werden?

MfG
Re: Leistungsnachweis 1es Semester bei Hochschulwechsel
Ach, ich glaube ich kann mir die Frage selbst beantworten:

Ich bestätige ja, dass auch keine Leistungen im laufenden Semester erbracht werden. Das heißt, dass ich dann auch keine Leistungen mehr ebringen darf. Sprich: Nicht an den Prüfungen teilnehme!
Re: Leistungsnachweis 1es Semester bei Hochschulwechsel
Liebe*r rekocleve,

das ist korrekt.
Wenn Sie bereits im gleichen Studiengang an einer Hochschule in Deutschland studieren bzw. studiert haben und bereits Leistungen erbracht haben (dies umfasst auch Leistungen, die im laufenden Semester noch erbracht werden), dürfen Sie sich nicht als Studienanfänger:in bewerben.
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... df#page=13)
Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten