Japanologie

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Ragnar
Beiträge: 1
Registriert: Do 24. Jun 2021, 20:35

Bearbeitet Japanologie

Beitrag von Ragnar »

Hallo.
Ich interessiere mich für das Japanologie Studium und wollte mal fragen ob es möglich ist auch mit Fachhochschulreife und Aufnahmetest dieses Fach zu studieren oder vielleicht mit Berufserfahrung oder Weiterbildung. Wie wären da die Bedingungen oder welche Möglichkeiten gibt es? Vielen Dank.

Grüße
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Japanologie

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Ragnar,

1) Mit der Fachhochschulreife – häufig auch “Fachabitur“ genannt – erfüllen Sie an der Universität Hamburg nur die Voraussetzungen für die folgenden zwei Studiengänge: "Sozialökonomie B.A." und "Wirtschaftsingenieurwesen B.Sc." (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317174).

Ein Fachabitur stellt also leider keine gültige Hochschulzugangsberechtigung für den Studiengang B.A. Ostasien / Schwerpunkt Japanologie dar.

Bitte schauen Sie sich die folgende Webseite zum Team Hochschulzugangsberechtigung an, auf der die verschiedenen Arten der Hochschulzugangsberechtigung an der Universität Hamburg erläutert werden.

2) Da Sie nicht über eine schulische Hochschulzugangsberechtigung verfügen, würde ich Ihnen raten, sich die zwei Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte anzuschauen und zu prüfen, ob diese für Sie infrage kommen bzw. welche Bedingungen Sie noch erfüllen müssten.

a) "Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung": www.uni-hamburg.de/meister

Eine Liste aller Aus- bzw. Fortbildungen, die zum Studium an der Universität Hamburg berechtigen, finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dungen.pdf.
Sie müssten bitte selbstständig prüfen, ob Sie über eine der genannte Aus- bzw. Fortbildungen verfügen.

b) Die zweite Möglichkeit des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte wäre der Hochschulzugang nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz: https://www.uni-hamburg.de/38.

Alle Informationen (Voraussetzungen, Fristen usw.) zur Eingangsprüfung nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz, die zu einer fachgebundenen Hochschulreife führt, finden Sie auf der verlinkten Webseite.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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