Sehr geerhte Damen und Herren,
ich wollte in Erfahrung bringen ob, bzw, wie ich meine Immatrikulations- und Exmatrikulationsbescheinigung amtlich bestätigen lassen kann. In der OnlineSemesterbescheinigung
steht drin, dass diese keine Unterschrift trägt, kann eine unterschiebene anfordert werden und wenn ja an wen hat man sich zu wenden?
Danke im Vorraus für die Anwort
Stine Meißner