Immatrikulation und Exmatrikulation in amtlich bestätigter Form

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Stine
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Bearbeitet Immatrikulation und Exmatrikulation in amtlich bestätigter Form

Beitrag von Stine »

Sehr geerhte Damen und Herren,

ich wollte in Erfahrung bringen ob, bzw, wie ich meine Immatrikulations- und Exmatrikulationsbescheinigung amtlich bestätigen lassen kann. In der OnlineSemesterbescheinigung
steht drin, dass diese keine Unterschrift trägt, kann eine unterschiebene anfordert werden und wenn ja an wen hat man sich zu wenden?

Danke im Vorraus für die Anwort

Stine Meißner
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Campus-Center - BK
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Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Immatrikulation und Exmatrikulation in amtlich bestätigter Form

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Stine,

die Semesterbescheinigung, die Sie über Ihren Studierenden-Account erhalten, ist ein offizielles Dokument der Uni Hamburg, das Ihre Immatrikulation an der Uni Hamburg bescheinigt. Dieses Dokument wird in der Regel von alle Institutionen und Behörden als Nachweis akzeptiert.

Wofür oder für wen benötigen Sie eine Bestätigung der Semesterbescheinigung?

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Stine
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Re: Immatrikulation und Exmatrikulation in amtlich bestätigter Form

Beitrag von Stine »

Erstmal vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Ich benötige für die Bewerbung bei der Polizei eine amtlich bestätigte Immatrikulations- und Exmatrikulationsbescheinigung.
Aber wenn das als bestätigt gilt, probiere ich es damit.

Vielen Dank.
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