Bearbeitet Semesterticket Rückgabe
Liebes CampusCenter-Team,

Da noch nicht ganz klar ist, ob ich Ende März oder doch erst Anfang April meine Abschlussarbeit abgebe, melde ich mich für das Sommersemester zurück. Wenn ich nun doch bis um 31.03 durch bin und ab dem 01.04 eine WiMi-Stelle annehme, muss ich das Semesterticket für das Sommersemester zurück geben oder kann ich es weiterhin nutzen?

Liebe Grüße
Re: Semesterticket Rückgabe
Hallo Vinami,

Wichtig für die Immatrikulation ist nicht der Zeitpunkt der Abgabe Ihrer Abschlussarbeit, sondern der Zeitpunkt der Zeugniserstellung. Wenn Sie Ihr Abschlusszeugnis erst im Verlauf des Sommersemesters erhalten, können Sie für das gesamte Sommersemester immatrikuliert bleiben und dem entsprechend auch das Semesterticket nutzen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Semesterticket Rückgabe
Danke für die schnelle Antwort.

Aber ich habe dann ja schon ab 01.04 meinen neuen Vertrag (nach der Bescheinigung, dass ich auf jeden Fall bestanden habe) und bin dann doch kein Student mehr? Muss ich mich dann nach Erhalt des Zeugnisses dennoch exmatrikulieren?

Liebe Grüße
Re: Semesterticket Rückgabe
Hallo Vinami,

Sie werden nach Erhalt des Zeugnisses zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Zeugnis erhalten haben, automatisch exmatrikuliert. Erst der Erhalt Ihres Zeugnisses gilt als das endgültige Ende Ihres Studiums, d.h. ab diesem Zeitpunkt können Sie sich per Antrag aufgrund des Abschlusses des Studiums exmatrikulieren. Sie müssen dies aber nicht tun, sondern können auch bis zum Ende des betreffenden Semesters immatrikuliert bleiben. Ob es für Ihren Vertrag ein Problem darstellt, wenn Sie in dem Semester, in dem Sie den Vertrag abschließen, weiter immatrikuliert sind, müssen Sie mit der Stelle klären, mit der Sie den Vertrag abschließen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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