Liebes Uni-Team,
ich interessiere mich für den Bachelor Studiengang "Mensch - Computer Interaktion".
Laut ihrer Liste war die Aufnahmegrenze im Wintersemester 2015/16 bei 2.3/8.
Ich habe einen Abiturdurchschnitt von 2.4, zwei Wartesemester und frage mich ob, und wenn ja wie diese mit meinem Schnitt verrechnet werden. Ein Link auf ihrer Website der mich diesbezüglich aufklären soll, gibt mir immer wieder einen "error 404" zurück.
Grüße
Alex
Lieber Alex,
Ihre Wartezeit wird nicht mit Ihrer Durchschnittsnote verrechnet, sondern Sie können entweder nach der Durchschnittsnote über die Leistungsliste oder nach der Wartezeit über die Wartezeitliste zugelassen werden, d.h. die beiden Auswahlkriterien sind unabhängig voneinander. Dabei werden in den Bachelorstudiengängen 90% der Studienplätze über die Leistungsliste und 10% über die Wartezeit vergeben. Detaillierte Informationen zur Auswahl nach Durchschnittsnote und nach Wartezeit finden Sie hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... en-nc.html
Wir würden uns außerdem freuen, wenn Sie uns mitteilen, auf welcher Seite Sie den defekten Link gefunden haben, dann kümmern wir uns darum, dass das Problem behoben wird.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ihre Wartezeit wird nicht mit Ihrer Durchschnittsnote verrechnet, sondern Sie können entweder nach der Durchschnittsnote über die Leistungsliste oder nach der Wartezeit über die Wartezeitliste zugelassen werden, d.h. die beiden Auswahlkriterien sind unabhängig voneinander. Dabei werden in den Bachelorstudiengängen 90% der Studienplätze über die Leistungsliste und 10% über die Wartezeit vergeben. Detaillierte Informationen zur Auswahl nach Durchschnittsnote und nach Wartezeit finden Sie hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... en-nc.html
Wir würden uns außerdem freuen, wenn Sie uns mitteilen, auf welcher Seite Sie den defekten Link gefunden haben, dann kümmern wir uns darum, dass das Problem behoben wird.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Hallo Frau Schelling,
Wie funktioniert das praktisch mit den Wartesemsestern?
Bewerbe ich mich normal oder gibt es da eine spezielle Zusatzinfos mit denen ich mitteile, dass ich warten möchte?
Bei mir wäre dies bei Psychologie der Fall.
Entschuldigung für die ''dooofe'' Frage.
Liebe Grüße
Laura
Wie funktioniert das praktisch mit den Wartesemsestern?
Bewerbe ich mich normal oder gibt es da eine spezielle Zusatzinfos mit denen ich mitteile, dass ich warten möchte?
Bei mir wäre dies bei Psychologie der Fall.
Entschuldigung für die ''dooofe'' Frage.
Liebe Grüße
Laura
Liebe Laura,
Sie müssen bei der Bewerbung nicht mitteilen, dass Sie eine Zulassung über die Wartezeitliste anstreben. Sie geben bei der Bewerbung an, wann Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, aus diesem Datum werden dann Ihre Wartesemester errechnet. Sie werden im Zulassungsverfahren immer auf beiden Listen (Leistungsliste und Wartezeitliste) geführt und über die Wartezeit zugelassen, wenn das möglich ist.
Wartezeit sammeln Sie unabhängig davon, ob Sie sich für einen Studienplatz bewerben. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner staatlichen deutschen Hochschule eingeschrieben sein, da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten. Bei Wartezeitgleichheit entscheidet das Los. Die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit beträgt für die Universität Hamburg 10 Semester.
Bei einer Bewerbung für Psychologie sollten Sie beachten, dass für eine Zulassung über die Wartezeitliste in den vergangenen Jahren regelmäßig die Höchstzahl von Wartesemestern, d.h. 10 Wartesememster erforderlich waren. Da, sofern sich mehr Personen mit 10 Wartesemestern bewerben, als Studienplätze in der Wartezeitquote zur Verfügung stehen, das Los entscheidet, ist aber auch mit 10 Wartesemestern eine Zulassung nicht sicher.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sie müssen bei der Bewerbung nicht mitteilen, dass Sie eine Zulassung über die Wartezeitliste anstreben. Sie geben bei der Bewerbung an, wann Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, aus diesem Datum werden dann Ihre Wartesemester errechnet. Sie werden im Zulassungsverfahren immer auf beiden Listen (Leistungsliste und Wartezeitliste) geführt und über die Wartezeit zugelassen, wenn das möglich ist.
Wartezeit sammeln Sie unabhängig davon, ob Sie sich für einen Studienplatz bewerben. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner staatlichen deutschen Hochschule eingeschrieben sein, da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten. Bei Wartezeitgleichheit entscheidet das Los. Die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit beträgt für die Universität Hamburg 10 Semester.
Bei einer Bewerbung für Psychologie sollten Sie beachten, dass für eine Zulassung über die Wartezeitliste in den vergangenen Jahren regelmäßig die Höchstzahl von Wartesemestern, d.h. 10 Wartesememster erforderlich waren. Da, sofern sich mehr Personen mit 10 Wartesemestern bewerben, als Studienplätze in der Wartezeitquote zur Verfügung stehen, das Los entscheidet, ist aber auch mit 10 Wartesemestern eine Zulassung nicht sicher.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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