Wechsel von Gymnasial zu Grundschullehramt + Hochschule

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Cedric23
Beiträge: 1
Registriert: Mo 13. Apr 2015, 15:21

Bearbeitet Wechsel von Gymnasial zu Grundschullehramt + Hochschule

Beitrag von Cedric23 »

Guten Tag,

Ich möchte mit den Fächern Deutsch und Geschichte von Gymnasiallehramt zu Grundschullehramt wechseln. Momentan studiere ich noch auf der Uni Kiel und würde daher auch einen Hochschulwechsel nach Hamburg vornehmen. Meine Frage ist nun, mit wievielen Kursen ich rechnen kann, die ich mir für das Studium anrechnen lassen kann, oder ob dies überhaupt möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen, Cedric Thornton
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Wechsel von Gymnasial zu Grundschullehramt + Hochschule

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Herr Thornton,

Die Universität Hamburg bietet kein reines Lehramt an Grundschulen an. Was angeboten wird, ist der Studiengang Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I, in dem Sie die Lehrqualifikation für die Grundschule sowie für weiterführende Schulen bis zur Klassenstufe 10 erwerben. Genauere Informationen zu diesem Studiengang finden Sie hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehra ... darstufe-i

Wenn Sie derzeit Lehramt an Gymnasien studieren und zum Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I an der Uni Hamburg wechseln möchten, haben Sie für den Wechsel zwei Möglichkeiten:

1. Sie bewerben sich für den Studiengang Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I als Studienanfänger. Sollte Ihre Bewerbung erfolgreich sein, können Sie sich nach der Immatrikulation Studienleistungen aus Ihrem vorherigen Studium anerkennen lassen, sofern diese mit den in Hamburg im Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I geforderten Leistungen gleichwertig sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Lehramts der Primr- und Sekundarstufe I anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehra ... darstufe-i Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

2. Sie bewerben sich in ein höheres Fachsemester des Studiengangs Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I mit den Fächern Deutsch und Geschichte. Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist nur dann möglich, wenn in Erziehungswissenschaft sowie in Ihren Unterrichtsfächern Studienplätze für das höhere Fachsemester angeboten werden. Ob das der Fall ist, steht i.d.R. immer erst zu Beginn der Bewerbungsfristen fest. Zu diesem Zeitpunkt können Sie in Erfahrung bringen, ob Plätze angeboten werden, indem Sie in den Tabellen am Ende des auf der folgenden Seite an erster Stelle verlinkten Dokumentes nachschauen: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung.html Für die Bewerbung für ein höheres Fachsemester benötigen Sie Bescheinigungen der Fachbereiche der Uni Hamburg, die Ihre Fächer anbieten, darüber, dass bei Ihnen für die Fächer anrechenbare Leistungen vorliegen (es müssen anrechenbare Leistungen für mindestens zwei Teilstudiengänge vorliegen). Diese Bescheinigungen müssen Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen. Sie bewerben sich bei einer Bewerbung ins höhere Fachsemester also nicht ausschließlich online, sondern reichen Ihre Unterlagen auch postalisch innerhalb der Bewerbungsfrist ein. Die Ansprechpersonen an den Fachbereichen hinsichtlich der Bescheinigungen sind dieselben wie die oben angeführten Zuständigen für die Anerkennungen von Leistungen nach erfolgreicher Bewerbung als Studienanfänger im ersten Fall.

Mit besten Grüßen,
Bire Schelling
Beratung und Administration
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