Bewerbung Erziehung- und Bildungswissenschaft
Verfasst: Mo 5. Jul 2021, 13:22
Sehr geehrte Mitarbeiter*innen des Campus-Center,
ich habe/werde mein Bachelorstudium an einer anderen Universität absolviert und habe jetzt einige Fragen zur Onlinebewerbung.
1. Bei den Angaben zum Erststudium muss angegeben werden, ob man sein vorheriges Studium abgeschlossen hat. Da bei mir die Benotung der Bachelorarbeit noch aussteht, gehe ich davon aus, dass ich in diesem Fall "Nein" angeben muss? Es verwirrt mich ein bisschen, weil dort nicht "habe/werde es abschließen" steht wie es der Fall ist, wenn man sein Erststudium an der Universität Hamburg absolviert hat.
2. Ebenfalls bei der Angabe zum Erststudium bin ich bei dem Feld "Studiengang" unsicher. Ich werde einen Zwei-Fach-Bachelor mit den Fächern Erziehungswissenschaft und Germanistik abschließen. Zuvor (bei den Angaben zum bisherigen Studienverlauf) wurde darauf hingewiesen, dass, wenn man einen Zwei-Fach-Bachelor studiert hat, lediglich ein Fach angegeben werden soll. Liege ich richtig damit, wenn ich hier also erneut "Erziehungswissenschaft" angeben würde?
3. Eine weitere Angabe beim Erststudium ist "Art der Abschlussprüfung". Als Beispiel ist hier "Bachelor of Arts" aufgeführt. Meinen Zwei-Fach-Bachelor ist ein allgemeiner Abschluss, sprich, ich habe nicht auf Lehramt studiert, sondern anderweitig Leistungspunkte erworben, die für den allgemeinen Abschluss notwenig sind. Soll ich in diesem Fall ebenfalls "Bachelor of Arts" angeben oder bei der Bezeichnung "Zwei-Fach-Bachelor" bleiben?
4. Es ist notwenig, die Abschlussnote anzugeben. Wie oben erwähnt, steht die Benotung meiner Bachelorarbeit noch aus, weshalb ich noch keine Abschlussnote habe. Auf meinem Transcript of Records sind jeweils die Durchschnittsnoten meiner beiden Fächer sowie dem Abschluss der Allgemeinen Studien vermerkt, also insgesamt bisher drei Durchschnittsnoten. Da bei der Onlinebewerbung jedoch gefordert wird "das für den Masterstudiengang relevante vorherige Studium anzugeben" vermute ich, dass ich in diesem Fall die Durchschnittsnote aus dem Fach Erziehungswissenschaft angeben muss?
5. Bei den Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung gibt es ganz unten die Möglichkeit zu der Angabe, eine weitere HZB zu einem früheren Datum erworben zu haben. Ich habe das Abitur an einer Gesamtschule gemacht und dies so auch angegeben. Jedoch verwirrt mich die Erklärung, weil davon gesprochen wird "wenn man bereits ein Studium abgeschlossen hat". Ich denke nicht, dass ich dort ein Häkchen setzten muss, vielleicht können Sie mich aber noch ein mal kurz aufklären.
Entschuldigen Sie die langen und vielen Fragen, ich hoffe, sie sind soweit alle verständlich erklärt. Besten Dank im Voraus für die Beantwortung!
Mit freundlichen Grüßen
Michelle Thon
ich habe/werde mein Bachelorstudium an einer anderen Universität absolviert und habe jetzt einige Fragen zur Onlinebewerbung.
1. Bei den Angaben zum Erststudium muss angegeben werden, ob man sein vorheriges Studium abgeschlossen hat. Da bei mir die Benotung der Bachelorarbeit noch aussteht, gehe ich davon aus, dass ich in diesem Fall "Nein" angeben muss? Es verwirrt mich ein bisschen, weil dort nicht "habe/werde es abschließen" steht wie es der Fall ist, wenn man sein Erststudium an der Universität Hamburg absolviert hat.
2. Ebenfalls bei der Angabe zum Erststudium bin ich bei dem Feld "Studiengang" unsicher. Ich werde einen Zwei-Fach-Bachelor mit den Fächern Erziehungswissenschaft und Germanistik abschließen. Zuvor (bei den Angaben zum bisherigen Studienverlauf) wurde darauf hingewiesen, dass, wenn man einen Zwei-Fach-Bachelor studiert hat, lediglich ein Fach angegeben werden soll. Liege ich richtig damit, wenn ich hier also erneut "Erziehungswissenschaft" angeben würde?
3. Eine weitere Angabe beim Erststudium ist "Art der Abschlussprüfung". Als Beispiel ist hier "Bachelor of Arts" aufgeführt. Meinen Zwei-Fach-Bachelor ist ein allgemeiner Abschluss, sprich, ich habe nicht auf Lehramt studiert, sondern anderweitig Leistungspunkte erworben, die für den allgemeinen Abschluss notwenig sind. Soll ich in diesem Fall ebenfalls "Bachelor of Arts" angeben oder bei der Bezeichnung "Zwei-Fach-Bachelor" bleiben?
4. Es ist notwenig, die Abschlussnote anzugeben. Wie oben erwähnt, steht die Benotung meiner Bachelorarbeit noch aus, weshalb ich noch keine Abschlussnote habe. Auf meinem Transcript of Records sind jeweils die Durchschnittsnoten meiner beiden Fächer sowie dem Abschluss der Allgemeinen Studien vermerkt, also insgesamt bisher drei Durchschnittsnoten. Da bei der Onlinebewerbung jedoch gefordert wird "das für den Masterstudiengang relevante vorherige Studium anzugeben" vermute ich, dass ich in diesem Fall die Durchschnittsnote aus dem Fach Erziehungswissenschaft angeben muss?
5. Bei den Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung gibt es ganz unten die Möglichkeit zu der Angabe, eine weitere HZB zu einem früheren Datum erworben zu haben. Ich habe das Abitur an einer Gesamtschule gemacht und dies so auch angegeben. Jedoch verwirrt mich die Erklärung, weil davon gesprochen wird "wenn man bereits ein Studium abgeschlossen hat". Ich denke nicht, dass ich dort ein Häkchen setzten muss, vielleicht können Sie mich aber noch ein mal kurz aufklären.
Entschuldigen Sie die langen und vielen Fragen, ich hoffe, sie sind soweit alle verständlich erklärt. Besten Dank im Voraus für die Beantwortung!
Mit freundlichen Grüßen
Michelle Thon