Bearbeitet Vorläufger Master
Hallo, ich bin zurzeit im vorläufigen Master, da ich noch nicht alle Leistungen für den Bachelor erbracht habe. Da ich mir nicht sicher bin, ob ich das bis zur vorgegebenen Frist noch schaffen werde (31.3.16), würde ich gerne folgendes wissen: Kann ich mich im WS 16/17 erneut für den Master bewerben, obwohl ich jetzt im Vorläufigen war?
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen,
Lg CD
Re: Vorläufger Master
Hallo CD,

Das ist möglich. Auch wenn Sie bereits vorläufig im Master eingeschrieben waren und aufgrund fehlendem Bachelorabschlusses wieder exmatrikuliert wurden, können Sie sich wieder für den betreffenden Masterstudiengang bewerben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Vorläufger Master
Hallo liebes Uni Team,

ich bin auch vorläufig zugelassen zu meinem Masterstudiengang. Meine B.A. habe ich anfang Februar an der HAW abgegeben, und muss das Zeugnis bis Ende März an der Uni HH nachreichen. Nun haben meine Prüfer aber die Arbeit noch nicht fertig benotet und entsprechend fehlt mir noch das Abschlusszeugnis. Welche Möglichkeiten habe ich nun, um zu verhindern, dass ich nicht exmatrikuliert werde?

Vielen Dank!
Re: Vorläufger Master
Hallo raupejuju,

Hier gibt es leider keine andere Möglichkeit, als dass Sie an der HAW darauf hin wirken, dass Sie Ihr Abschlusszeugnis rechtzeitig erhalten. Das Abschlusszeugnis muss zwingend spätestens bis zum 31.03. an der Uni Hamburg vorliegen, damit Sie im Masterstudiengang immatrikuliert bleiben können.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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