Bearbeitet Bewerbung für das 1. klinische Semester
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich studiere zur Zeit im 4. Semester Humanmedizin in Ungarn.
Da ich Ende Juni mein Physikum machen werde und mich an ihrer Universität zum kommenden Wintersemester bewerben möchte, habe ich hierzu noch einige Fragen.
Ein Einstieg in ein höheres Semester des Medizinstudiums ist an ihrer Universität soweit ich verstanden habe grundsätzlich für den zweiten Studienabschnitt möglich. Meine Frage ist nun, da es sich hierbei um einen Modellstudiengang handelt wäre es möglich ohne Zeitverlust in das 1. klinische Semester zu wechseln ?
Neben dem Bewerbungsantrag zum 15.7 geben Sie eine Nachreichfrist bis zum 15. September an und ich möchte mich vergewissern, ob dies auch für den Nachweis des Pflegepraktikums gilt bzw. ob es Ihnen im Vorhinein reicht, wenn ich Ihnen einen Platz für den fehlenden Teil meines Pflegepraktikums nachweise.

Mit freundlichen Grüßen

Esther S.
Re: Bewerbung für das 1. klinische Semester
Liebe Esther,

Sofern Sie bis zum 15.9. den ersten Studienabschnitt abgeschlossen haben und eine Anerkennung Ihrer Leistungen als äquivalent zum Physikum des Landesprüfungsamts für Heilberufe des Bundeslandes, in dem Sie geboren sind, nachweisen können, ist bei erfolgreicher Bewerbung für den zweiten Studienabschnitt ein direkter Einstieg in den zweiten Studienabschnitt möglich. Ein Pflegepraktikum müssen Sie dabei nicht gesondert nachweisen, d.h. wenn Sie diesen Nachweis nicht für die Anerkennung Ihrer Leistungen als Physikum benötigen, ist ein Nachweis nicht nötig. Ob Sie den Nachweis für die Anerkennung Ihrer Leistungen als Physikum benötigen, müssen Sie beim zuständigen Landesprüfungsamt für Heilberufe in Erfahrung bringen.

Bitte beachten Sie aber, dass die Zulassungschancen bei einer Bewerbung für den zweiten Studienabschnitt des Studiengangs Medizin an der Uni Hamburg sehr gering sind. Wenn Sie vorher im Ausland studiert haben, haben Sie auch die Möglichkeit, sich zunächst als Studienanfängerin zu bewerben und zu einem späteren Zeitpunkt nach der Immatrikulation an der Uni Hamburg prüfen zu lassen, in welchem Umfang anrechenbare Leistungen vorliegen. Nähere Informationen dazu finden Sie in dem folgenden Merkblatt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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