Bearbeitet Sonderantrag für Ortsbindung aufgrund Familiärer Gründe
Guten Morgen,

ich würde gerne für den Bachelor Psychologie einen Sonderantrag für Ortsbindung aufgrund Familiärer Gründe erstellen. Dazu benötige ich eine Meldebescheinigung für meinen Großvater (den ich pflege) und mich.

Aufgrund von Corona werde ich die Meldebescheinigungen voraussichtlich erst nach der Bewerbungsfrist erhalten.

1) Können die Meldebescheinigungen nachgereicht werden?
2) Eigene Meldebescheinigung: Ist ein alternativer Nachweis möglich durch Vorlage der Wohnungsgeberstätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz? Oder Nachweis durch Kopie der Anmeldung bei der Anmeldebehörde?
3) Meldebescheinigung für meinen Großvater: Wäre ebenfalls Nachweis möglich durch Kopie der Anmeldung bei der Anmeldebehörde? Oder Kopie des Personalausweises, der ja auch die Meldeanschrift belegt?

Vielen Dank!
Re: Sonderantrag für Ortsbindung aufgrund Familiärer Gründe
Hallo Heger,

1) Die Bewerbungsfrist ist eine Ausschlussfrist, d.h. alle benötigten Nachweise müssen bis zum Bewerbungsschluss vorliegen.
2) Weder die Wohnungsgeberbestätigung noch die ursprüngliche Meldebescheinigung reichen aus, da diese Dokumente nicht nachweisen, dass Sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch an der angegebenen Adresse wohnen. Sollte die ursprüngliche Meldebescheinigung weniger als 3 Monate alt sein, ist sie ausreichend, in dem Fall benötigen Sie keine neue Bescheinigung.
3) Hier gilt das gleiche wie für Ihre Meldebescheinigung. Eine Kopie des Personalausweises reicht nicht aus.

Es tut mir leid, dass Ich Ihnen keine Alternative anbieten kann, ich empfehle Ihnen aber, dem Kundenzentrum, mit dem Sie in Bezug auf die Bescheinigungen in Kontakt sind, die Dringlichkeit Ihrer Situation zu schildern - ggf. ist es möglich, Ihnen die Bescheinigungen vor dem 31.07. auszustellen - bis dahin ist ja noch ein bisschen Zeit.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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