Ich möchte das Sommersemester 2016 als Urlaubssemester für ein Praktikum nutzen, bevor ich dann im Wintersemester meine Masterarbeit schreibe. In Stine steht 30.09.2015 - 31.3.2016 als "Start"/"Ende". Dies ist ja das jetzige Semester. Kann ich trotzdem jetzt schon einen Antrag für das Sommersemester 2016 stellen und welchen Nachweis benötige ich dafür? Außerdem: Wenn ich das Praktikum in den Semesterferien plane (3 Monate) gilt das trotzdem als Grund für ein Urlaubssemester?
Vielen Dank!
Hallo inspektor,
In welchem Zeitraum des Semesters das Praktikum liegt, ist unerheblich - wichtig ist, dass das Praktikum mindestens die Hälfte des Semesters in Anspruch nimmt, d.h. 3 Monate sind ausreichend. Als Nachweis genügt eine Praktikumsbescheinigung der Stelle, bei der Sie das Praktikum machen. Innerhalb des Antrags haben Sie die Möglichkeit, auszuwählen, für welches Semester Sie die Beurlaubung beantragen - dort ist derzeit auch das Sommersemester 2016 auswählbar.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
In welchem Zeitraum des Semesters das Praktikum liegt, ist unerheblich - wichtig ist, dass das Praktikum mindestens die Hälfte des Semesters in Anspruch nimmt, d.h. 3 Monate sind ausreichend. Als Nachweis genügt eine Praktikumsbescheinigung der Stelle, bei der Sie das Praktikum machen. Innerhalb des Antrags haben Sie die Möglichkeit, auszuwählen, für welches Semester Sie die Beurlaubung beantragen - dort ist derzeit auch das Sommersemester 2016 auswählbar.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hallo!
Ich habe noch eine Frgae bzgl. der Fristen. Ich habe gelesen, dass der Antrag 14 Tage vor Geldeingang eingehen muss. Also müsste ich ja morgen schon den Antrag absenden, um den Semesterbeitrag noch pünktlich zu überweisen. Ich bekomme allerdings erst in wenigen Tagen von meiner Praktikumsstelle Bescheid. Ist es auch möglich jetzt schon den Semesterbeitrag zu überweisen und den Antrag nachzureichen, sobald ich alle Dokumente zur Verfügung habe?
Danke!
Ich habe noch eine Frgae bzgl. der Fristen. Ich habe gelesen, dass der Antrag 14 Tage vor Geldeingang eingehen muss. Also müsste ich ja morgen schon den Antrag absenden, um den Semesterbeitrag noch pünktlich zu überweisen. Ich bekomme allerdings erst in wenigen Tagen von meiner Praktikumsstelle Bescheid. Ist es auch möglich jetzt schon den Semesterbeitrag zu überweisen und den Antrag nachzureichen, sobald ich alle Dokumente zur Verfügung habe?
Danke!
Hallo inspektor,
In Ausnahmefällen ist auch das möglich. Wichtig ist in jedem Fall, dass Ihr Semesterbeitrag rechtzeitig eingeht. Sie sollten den Antrag dann so schnell wie möglich schicken, sobald Sie die Praktikumsbescheinigung vorliegen haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
In Ausnahmefällen ist auch das möglich. Wichtig ist in jedem Fall, dass Ihr Semesterbeitrag rechtzeitig eingeht. Sie sollten den Antrag dann so schnell wie möglich schicken, sobald Sie die Praktikumsbescheinigung vorliegen haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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