Bearbeitet Bewerbung Lehramt Wintersemester 21/22
Moin Moin,
Ich hätte einige Fragen bezüglich meines Ablehnungsbescheid für mein Erstsemester. Ich habe mich letztes Jahr im Sommer für das Wintersemester 2020/21 (LA der Sekundarstufe 1 & 2 / Erziehungswissenschaft / Lehramt) beworben, wurde abgelehnt und habe den Ablehnungsbescheid bekommen. (Bewerbungsnummer 1480479)
Ist dieser weiterhin gültig? Oder muss ich mich für das gleiche nochmal erneut bewerben? Und woran kann ich erkennen wie weit ich in der Warteliste nach vorne gekommen bin?
Ich würde mich über eine baldige Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Jonah Arcos
Re: Bewerbung Lehramt Wintersemester 21/22
Hallo Jonah Arcos,

Ein Ablehnungsbescheid gilt immer nur in einem Bewerbungsverfahren, die Verfahren sind unabhängig voneinander. Sie können (und müssen) sich also für den Studiengang neu bewerben, wenn Sie es in diesem Jahr erneut versuchen möchten.

Da die Verfahren unabhängig voneinander sind, werden auch keine Wartelisten geführt, auf denen Sie vorrücken könnten. Wartezeit sammeln Sie unabhängig davon, ob Sie sich für einen Studienplatz bewerben. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, auch dann, wenn man sich nicht bewirbt. Man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben sein, da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten.

Wartezeit wird bei der Bewerbung nicht auf den Notenschnitt „angerechnet“, sondern man kann entweder nach der Durchschnittsnote über die Leistungsliste oder nach der Wartezeit über die Wartezeitliste zugelassen werden. Dabei werden in den Bachelorstudiengängen 90% der Studienplätze über die Leistungsliste und 10% über die Wartezeit vergeben. Detaillierte Informationen zur Auswahl nach Durchschnittsnote und nach Wartezeit finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten