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Re: Antrag auf Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung

Verfasst: Di 14. Apr 2015, 08:24
von Campus-Center - Birte Schelling
Liebe Frau Abel,

An der Universität Hamburg gibt es keine Stelle, die die Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung im Vorwege der Bewerbung umrechnet.

Wenn auf dem Zeugnis Ihrer Fortbildungsprüfung keine Durchschnittsnote in Dezimalform ausgewiesen ist, müssen Sie bei der zeugnisausstellenden Stelle eine Umrechnung beantragen und eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen und diese mit Ihrer Bewerbung einreichen. Weist die Bescheinigung keine Note nach dem Dezimalsystem aus, sondern ein Punkte-Ergebnis oder eine Note als Wort, wird das ausgewiesene Ergebnis im Zuge der Bewerbung (nicht im Vorwege) von der Universität umgerechnet. Dafür muss der Bewerbung ein Umrechnungsschlüssel der ausstellenden Institution beigelegt werden. Liegt ein derartiger Schlüssel nicht vor, so erfolgt die Umrechnung der Durchschnittsnote nach § 9 der Universitäts-Zulassungssatzung (http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... S_2013.pdf). Die sich daraus ergebende Umrechnungstabelle finden Sie hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... eister.pdf

Weitere Informationen zur Bewerbung mit einer Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung finden Sie auch hier: http://www.uni-hamburg.de/meister

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling