Hallo,
ich habe mich mit einem NC von 2,7 für Japanologie beworben und wie erwartet keine Zusage bekommen.
Muss ich mich im nächsten Semester erneut bewerben oder reicht die einmalige Bewerbung?
In der Mail steht dazu, ich solle meinen Bewerberaccount wöchentlich überprüfen. Gilt das für das ganze Jahr oder nur um die Bewerbungszeiten? Werde ich auf keine andere Art und Weise benachrichtigt, sollte sich ein Platz ergeben?
Vielen Dank!
Hallo Melonsoda,
Sie haben sich für den Internationalen Masterstudiengang Japanologie beworben? Auch wenn Ihnen ein Ablehnungsbescheid erteilt worden ist, nehmen Sie am Nachrückverfahren teil. Im Nachrückverfahren werden Studienplätze, die nicht angenommen wurden, automatisch an die rangnächsten Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Da auch die Studienplätze im Nachrückverfahren innerhalb einer Woche angenommen werden müssen, ist die regelmäßige Kontrolle des Accounts unter „Dokumente“ ratsam. (Zulassungsbescheide werden nur mittels STiNE publiziert). Das weitere Zulassungsverfahren endet zirka mit dem Beginn der Vorlesungszeit.
Eine Bewerbung für einen Studiengang bezieht sich immer nur auf das aktuelle Bewerbungsverfahren und gilt nicht für folgende Verfahren. Das bedeutet, dass Sie sich für Ihren Wunschstudiengang innerhalb der nächsten Bewerbungsfrist wieder neu bewerben müssen.
Mit besten Grüßen,
BK
Sie haben sich für den Internationalen Masterstudiengang Japanologie beworben? Auch wenn Ihnen ein Ablehnungsbescheid erteilt worden ist, nehmen Sie am Nachrückverfahren teil. Im Nachrückverfahren werden Studienplätze, die nicht angenommen wurden, automatisch an die rangnächsten Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Da auch die Studienplätze im Nachrückverfahren innerhalb einer Woche angenommen werden müssen, ist die regelmäßige Kontrolle des Accounts unter „Dokumente“ ratsam. (Zulassungsbescheide werden nur mittels STiNE publiziert). Das weitere Zulassungsverfahren endet zirka mit dem Beginn der Vorlesungszeit.
Eine Bewerbung für einen Studiengang bezieht sich immer nur auf das aktuelle Bewerbungsverfahren und gilt nicht für folgende Verfahren. Das bedeutet, dass Sie sich für Ihren Wunschstudiengang innerhalb der nächsten Bewerbungsfrist wieder neu bewerben müssen.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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