Ich hätte bzgl. des Uni-Wechsels/Doppelstudiums eine Frage:
Ich befinde mich am Ende meines B.A.-Studiums an der Ruhr-Universität Bochum, wo ich derzeit die Fächer Mathematik und Romanische Philologie Spanisch im Lehramtsstudium studiere.
Ich würde das M.Ed.-Studium meiner beiden Fächer gerne an der Uni Hamburg aufnehmen und, wenn möglich, außerdem Neogräzistik parallel zu meinen beiden Fächern neueinsetzend im Bachelor of Arts studieren, so dass ich Mathematik und Spanisch im M.Ed. sowie zeitgleich Neogräzistik als Drittfach (allerdings im B.A.) studiere.
Ist mein Vorhaben denn bzgl. der Formalia/Studienordnung unproblematisch so umsetzbar (als Doppelstudium?!) oder gestaltet sich dies aus formaler Sicht als schwierig?
Ich bedanke mich für die Hilfe und die Informationen.
Liebe Grüße
Kevin Kunhart
Lieber Herr Kunhart,
Formal spricht nichts gegen Ihr Vorhaben. Sie benötigen für den Antrag auf das Doppelstudium aber Bestätigungen der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studiengänge der beteiligten Lehreinheiten. Da einer der Studiengänge ein Lehramtsstudiengang ist, benötigen Sie dafür eine Bestätigung des Zentralen Prüfungsamtes für Lehramtsprüfungen. Sie finden ausführliche Informationen zum Antrag auf ein Doppelstudium hier: https://www.uni-hamburg.de/doppelstudium Sofern Sie Ihr Vorhaben zum Wintersemester 21/22 planen und sich bereits für den Master of Education beworben haben, können Sie den Antrag jetzt allerdings nicht mehr stellen, da Sie ihn innerhalb der Bewerbungsfrist mit Ihrer Bewerbung für den Master hätten stellen müssen. Dann müssten Sie bis zum nächsten Jahr warten, um den zweiten Studiengang dazu zu nehmen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Formal spricht nichts gegen Ihr Vorhaben. Sie benötigen für den Antrag auf das Doppelstudium aber Bestätigungen der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studiengänge der beteiligten Lehreinheiten. Da einer der Studiengänge ein Lehramtsstudiengang ist, benötigen Sie dafür eine Bestätigung des Zentralen Prüfungsamtes für Lehramtsprüfungen. Sie finden ausführliche Informationen zum Antrag auf ein Doppelstudium hier: https://www.uni-hamburg.de/doppelstudium Sofern Sie Ihr Vorhaben zum Wintersemester 21/22 planen und sich bereits für den Master of Education beworben haben, können Sie den Antrag jetzt allerdings nicht mehr stellen, da Sie ihn innerhalb der Bewerbungsfrist mit Ihrer Bewerbung für den Master hätten stellen müssen. Dann müssten Sie bis zum nächsten Jahr warten, um den zweiten Studiengang dazu zu nehmen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Liebe Frau Schelling,
haben Sie vielen Dank für die zeitnahe und hilfreiche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Kevin Kunhart
haben Sie vielen Dank für die zeitnahe und hilfreiche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Kevin Kunhart