Bearbeitet Konsequenzen bei nicht-bestandener Prüfung bei Studiengangwechsel
Guten Tag,

ich bin Studentin im zweiten Semester mit dem Nebenfach Jura. Ich habe eine Klausur im Nebenfach nicht bestanden und plane diese nicht zu wiederholen, da ich zum Wintersemester 21/22 eine Studiengangwechsel in das Lehramt an Sekundarstufe I und II plane und Jura dieses Jura in keiner Form beinhaltet. Kann dieser Wechsel problemlos erfolgen ohne die Klausur bestanden zu haben?

Vielen Dank
Re: Konsequenzen bei nicht-bestandener Prüfung bei Studiengangwechsel
Hallo Luleby,

Ja, das ist problemlos möglich.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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