Bearbeitet Semesteranerkennung
Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Binan,Zein Aldeen.

lch habe bitte eine Frage zur Anmeldung an der Universität Hamburg und zur Anerkennung früherer Semester in Syrien.

Ich war beim Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlandsgemeinnütziger e. V. (CJD) zur Anmeldung zum Wintersemester in Uni-Hamburg , da die Anmeldung bis 31.07.2021 verlängert wurde. Diese Verlängerung war jedoch nur für Studierende gedacht, die im ersten Semester ein Studium aufnehmen. Was das Studium in den höheren Fachsemestern anbelangt, so blieb es bis 15.07.2021.

Daher ist ein Fehler aufgetreten und das Ende der Immatrikulation für die höheren Semester nicht beachtet worden.

Daher habe ich mich gestern am 22.07.2021 zum Studium der Soziologie angemeldet und die Pflichtauswahl für das erste Semester steht in der Dropdown-Liste.

Daher möchte ich gerne fragen, ob dies normal ist und ob die Anerkennung früherer Semester in Syrien berücksichtigt wird oder nicht. Und das, nachdem ich die Zusage zum Studium der Soziologie an der Universität Hamburg erhalten habe.

Können wir dieses Thema bitte so ك bearbeiten, dass die bisherigen Semester in Syrien anerkannt werden, wenn ich eine Zulassung zum Studium der Soziologie an der Universität Hamburg erhalte??

Ich habe hier eine Datei zur Erstanerkennung früherer Semester in Syrien angehängt.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Mit Freundlichen Grüßen
Binan Zein Aldeem
Dateianhänge:
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Re: Semesteranerkennung
Hallo Binan Zein Aldeem,

Wenn Sie vorher in Syrien studiert haben, können Sie sich auch für das erste Fachsemester des Studiengangs Soziologie bewerben und sich die Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium nach der Immatrikulation anrechnen lassen Die Anrechnung erfolgt nicht bei uns, sondern am Fachbereich Sozialwissenschaften, wo Sie ja bereits waren. Die Bescheinigung, die Sie dort erhalten haben, benötigen Sie für die Bewerbung für das erste Fachsemester nicht, diese wäre nur bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester erforderlich gewesen, die, wie Sie schon wissen, aufgrund der bereits abgelaufenen Frist nicht mehr möglich ist. Für die Anrechnung Ihrer Leistungen macht es aber keinen Unterschied, in welches Fachsemester Sie sich bewerben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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