Guten Tag,
ich habe folgende Fragen zum Bewerbungsverfahren bei Bachelorstudiengängen nach DoSV:
Zu den Ranglisten in der Koordinierungsphase: "Da sich dieser Grenzrang während der Phasen stetig ändert, sind Ihre Zulassungschancen aus der dort einsehbaren Rangliste nicht zuverlässig vorhersagbar und dienen lediglich der Einschätzung."
Ich verstehe, dass sich der Grenzrang nach unten verschieben kann und man noch eine Zusage bekommen kann, auch wenn man zu Beginn der Ranglisten-Veröffentlichung keine hat.
Können auch Änderungen andersherum auftreten, kann der Grenzrang sich nach oben verschieben? Wenn man nach der Rangliste eine Zusage erhalten würde, könnte die Zusage später entfernt werden?
Starten die Zusagen aufgrund der Ranglisten in diesem WiSe am 9.8. oder am Ende der zweiten Augustwoche (13./14.8.)?
Die letzten Zusagen/Zulassungsangebote werden spätestens am 10.9. verschickt, wenn der Grenzrang endgültig feststeht, richtig?
Bleibt ein Zulassungsangebot der Universität Hamburg bei Hochschulstart bestehen, wenn die Universität Hamburg z.B. Platz 2 meiner Prioritätenliste ist, ich aber (noch) kein Zulassungsangebot für Platz 1 habe? Oder wird das Zulassungsangebot z.B. nach einer Woche entfernt, wenn ich es bis dahin noch nicht angenommen habe?
Vielen Dank und viele Grüße!
Liebe*r alma,
1) "Können auch Änderungen andersherum auftreten, kann der Grenzrang sich nach oben verschieben?"
Nein.
2) "Starten die Zusagen aufgrund der Ranglisten in diesem WiSe am 9.8. oder am Ende der zweiten Augustwoche (13./14.8.)? "
Da die Universität Hamburg die Ranglisten in der zweiten Woche im August (d.h. ab 09.08.2021) für die teilnehmenden DoSV-Studiengänge freigibt, sind ab diesen Zeitpunkt Zulassungsangebote für Bewerbungen an der Universität Hamburg möglich.
3) "Die letzten Zusagen/Zulassungsangebote werden spätestens am 10.9. verschickt, wenn der Grenzrang endgültig feststeht, richtig?"
Innerhalb der Koordinierungsphase ist diese Aussage korrekt. Es folgt allerdings anschließend das Koordinierte Nachrücken, in dem Studienplätze vergeben werden können, sofern in der Koordinierungsphase noch nicht alle Studienplätze vergeben wurden.
4) "Bleibt ein Zulassungsangebot der Universität Hamburg bei Hochschulstart bestehen, wenn die Universität Hamburg z.B. Platz 2 meiner Prioritätenliste ist, ich aber (noch) kein Zulassungsangebot für Platz 1 habe? "
Ja, dies ist der Fall, sofern die Bewerbung an der Universität Hamburg auf Platz 2 liegt bzw. auf der höchsten Priorität, für die noch kein Zulassungsangebot vorliegt. Dies ergibt sich aus Koordinierungsregel 3.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) "Können auch Änderungen andersherum auftreten, kann der Grenzrang sich nach oben verschieben?"
Nein.
2) "Starten die Zusagen aufgrund der Ranglisten in diesem WiSe am 9.8. oder am Ende der zweiten Augustwoche (13./14.8.)? "
Da die Universität Hamburg die Ranglisten in der zweiten Woche im August (d.h. ab 09.08.2021) für die teilnehmenden DoSV-Studiengänge freigibt, sind ab diesen Zeitpunkt Zulassungsangebote für Bewerbungen an der Universität Hamburg möglich.
3) "Die letzten Zusagen/Zulassungsangebote werden spätestens am 10.9. verschickt, wenn der Grenzrang endgültig feststeht, richtig?"
Innerhalb der Koordinierungsphase ist diese Aussage korrekt. Es folgt allerdings anschließend das Koordinierte Nachrücken, in dem Studienplätze vergeben werden können, sofern in der Koordinierungsphase noch nicht alle Studienplätze vergeben wurden.
4) "Bleibt ein Zulassungsangebot der Universität Hamburg bei Hochschulstart bestehen, wenn die Universität Hamburg z.B. Platz 2 meiner Prioritätenliste ist, ich aber (noch) kein Zulassungsangebot für Platz 1 habe? "
Ja, dies ist der Fall, sofern die Bewerbung an der Universität Hamburg auf Platz 2 liegt bzw. auf der höchsten Priorität, für die noch kein Zulassungsangebot vorliegt. Dies ergibt sich aus Koordinierungsregel 3.
Eventuell wäre es hilfreich für Sie, wenn Sie sich die Koordinierungsregeln und die Beispiele auf folgender Webseite nochmals durchlesen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#14420032. Bitte schauen Sie sich auch den umfangreichen FAQ-Bereich für das DoSV an, da hier viele Fragen schon beantwortet sind.Koordinierungsregel 3
Liegen mehrere Bewerbungen vor und Sie erhalten für mindestens zwei, aber nicht für alle Bewerbungen Zulassungsangebote, bleibt das Zulassungsangebot mit der höchsten Priorität erhalten
Voraussetzungen:
- Bewerber hat mehrere aktive Bewerbungen im Verfahren
- Mehr als eine Bewerbung hat ein Zulassungsangebot
- Mindestens eine Bewerbung hat noch kein Zulassungsangebot
Aktion:
Die niedriger priorisierten Zulassungsangebote scheiden aus.
Liebe Grüße
Thomas Walter