Beurlaubung bei dreimonatigem Praktikum im WS 15/16 & SS 16
Verfasst: Do 3. Mär 2016, 20:20
Hallo,
ich habe am 01.03.2016 sehr kurzfristig ein dreimonatiges Praktikum antreten können. Somit würden zwei Monate des Praktikums mit der Vorlesungszeit des Sommersemesters zusammenfallen. Wäre in diesem Fall dennoch eine Beurlaubung im Sommersemesters möglich oder müssten die gesamten drei Monate des Praktikums im Zeitraum des Sommersemesters liegen, um die notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen? Sofern eine Beurlaubung unter diesen Bedingungen für das Sommersemester möglich wäre, würde für den Antrag auch eine Kopie des Praktikumsvertrags ausreichen oder wäre hierfür ein separater Nachweis für das Praktikum notwendig?
Vielen Dank im voraus!
ich habe am 01.03.2016 sehr kurzfristig ein dreimonatiges Praktikum antreten können. Somit würden zwei Monate des Praktikums mit der Vorlesungszeit des Sommersemesters zusammenfallen. Wäre in diesem Fall dennoch eine Beurlaubung im Sommersemesters möglich oder müssten die gesamten drei Monate des Praktikums im Zeitraum des Sommersemesters liegen, um die notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen? Sofern eine Beurlaubung unter diesen Bedingungen für das Sommersemester möglich wäre, würde für den Antrag auch eine Kopie des Praktikumsvertrags ausreichen oder wäre hierfür ein separater Nachweis für das Praktikum notwendig?
Vielen Dank im voraus!