Seite 1 von 1

Beurlaubung bei dreimonatigem Praktikum im WS 15/16 & SS 16

Verfasst: Do 3. Mär 2016, 20:20
von JSei
Hallo,

ich habe am 01.03.2016 sehr kurzfristig ein dreimonatiges Praktikum antreten können. Somit würden zwei Monate des Praktikums mit der Vorlesungszeit des Sommersemesters zusammenfallen. Wäre in diesem Fall dennoch eine Beurlaubung im Sommersemesters möglich oder müssten die gesamten drei Monate des Praktikums im Zeitraum des Sommersemesters liegen, um die notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen? Sofern eine Beurlaubung unter diesen Bedingungen für das Sommersemester möglich wäre, würde für den Antrag auch eine Kopie des Praktikumsvertrags ausreichen oder wäre hierfür ein separater Nachweis für das Praktikum notwendig?

Vielen Dank im voraus!

Re: Beurlaubung bei dreimonatigem Praktikum im WS 15/16 & S

Verfasst: Mo 7. Mär 2016, 08:19
von Team Studierendenangelegenheiten
Hallo JSei,

Der Nachweis eines Praktikums ist mit dem Zeitraum von mind. 6 Wochen während der Vorlesungszeit zu belegen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team Studierendenangelegenheiten

Re: Beurlaubung bei dreimonatigem Praktikum im WS 15/16 & S

Verfasst: Sa 12. Mär 2016, 15:20
von seomatik
Die Firmen belegen das aber gerne. Haben wir auch schon gemacht bei einem Praktikum. :)
Also kein Problem. Lieben Gruss, Agnes von der SEO Agentur Hannover seomatik

Moderation: Link wegen thematisch unpassender Werbung entfernt.