Guten Tag,
ich habe mich an der Hamburger Uni für einen Studienplatz beworben. Bei einer Zulassung und der Immatrikulation muss ein Nachweis der Krankenversicherung eingereicht werden. Nun plane ich jedoch von der privaten Krankenkasse (bin momentan über die Beihilfe meines Vaters versichert) in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Für diesen Wechsel benötige ich die Immatrikulationsbescheinigung. Brauche ich, obwohl ich die Krankenkasse wechsel, den Nachweis der privaten Krankenkasse?
Mit freundlichen Grüßen
Kiana Tasch
Liebe Kiana Tasch,
1) Sie müssen einen Nachweis derjenigen Krankenversicherung bei uns einreichen, bei der Sie zum Semesterbeginn des Wintersemesters 2021/22 am 01.10.2021 und somit zum Beginn Ihrer Immatrikulation an der Universität Hamburg versichert sind.
Ob dies in Ihrem Fall noch die "alte" oder schon die "neue" Krankenversicherung ist, müssten Sie bitte selbstständig bei den zuständigen Krankenversicherungen in Erfahrung bringen.
2) "Für diesen Wechsel benötige ich die Immatrikulationsbescheinigung."
Dies ist nicht korrekt.
Da der Nachweis der Krankenversicherung eine notwendige Bedingung für die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule ist und die Semesterbescheinigung ("Immatrikulationsbescheinigung") erst nach dem Abschluss des Immatrikulationsprozesses (d.h. nach der endgültigen Immatrikulation) zur Verfügung gestellt wird, kann die Semesterbescheinigung keine notwendige Bedingung dafür sein, eine Krankenversicherung abzuschließen.
Die Semesterbescheinigung ist aber in der Regel nach der endgültigen Immatrikulation an einer Hochschule bei der jeweiligen Krankenversicherung nachzureichen.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) Sie müssen einen Nachweis derjenigen Krankenversicherung bei uns einreichen, bei der Sie zum Semesterbeginn des Wintersemesters 2021/22 am 01.10.2021 und somit zum Beginn Ihrer Immatrikulation an der Universität Hamburg versichert sind.
Ob dies in Ihrem Fall noch die "alte" oder schon die "neue" Krankenversicherung ist, müssten Sie bitte selbstständig bei den zuständigen Krankenversicherungen in Erfahrung bringen.
2) "Für diesen Wechsel benötige ich die Immatrikulationsbescheinigung."
Dies ist nicht korrekt.
Da der Nachweis der Krankenversicherung eine notwendige Bedingung für die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule ist und die Semesterbescheinigung ("Immatrikulationsbescheinigung") erst nach dem Abschluss des Immatrikulationsprozesses (d.h. nach der endgültigen Immatrikulation) zur Verfügung gestellt wird, kann die Semesterbescheinigung keine notwendige Bedingung dafür sein, eine Krankenversicherung abzuschließen.
Die Semesterbescheinigung ist aber in der Regel nach der endgültigen Immatrikulation an einer Hochschule bei der jeweiligen Krankenversicherung nachzureichen.
Liebe Grüße
Thomas Walter