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Anliegen an Immatrikulation-Verlauf

Verfasst: Mo 2. Aug 2021, 07:10
von chunlee
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein paar Fragen über Immatrikulation. Falls ich Abnahmebestätigungen von der Uni Hamburg und z. B. Uni A - die sich in Sachsen-Anhalt befindet - bekomme, kann ich mich an beiden Hochschulen einschreiben und danach im ersten Monat des Semesterbeginns an einer der beiden Hochschulen exmatrikulieren?
Wenn JA, wird dies in Deutschland einheitlich geregelt?

Ich freue mich auf Ihre Antwort


Mit freundlichen Grüßen

Chunlee

Re: Anliegen an Immatrikulation-Verlauf

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 14:14
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe Chunlee,

die gleichzeitige Immatrikulation in zwei Studiengänge an deutschen Hochschulen setzt in der Regel ein formal beantragtes und bewilligtes Doppelstudium voraus, egal ob es sich um Studiengänge an einer oder an mehreren Hochschulen handelt. Die entsprechenden Regelungen der Universität Hamburg finden Sie auf der folgenden Webseite: www.uni-hamburg.de/doppelstudium.

Die Regelungen an anderen deutschen Hochschulen sind ähnlich aber nicht exakt gleich. Sie müssen sich also die Regelungen einer anderen deutschen Hochschule ebenfalls durchlesen, falls Sie sich an dieser immatrikulieren.

Ich glaube aber, dass das von Ihnen erwartete Problem aufgrund der zeitlichen und administrativen Struktur des Immatrikulationsprozesses sehr wahrscheinlich nicht entsteht. Es ist nicht davon auszugehen, dass eine Exmatrikulation bei dem von Ihnen beschrieben Szenario zu irgendeinem Zeitpunkt erforderlich sein könnte, da eine Exmatrikulation die vorherige endgültige Immatrikulation voraussetzen würde.

Sollten Sie zuerst die Zulassung der Universität Hamburg erhalten, dann immatrikulieren Sie sich, indem Sie innerhalb von 7 Tagen den digitalen Immatrikulationsantrag abschicken. Nach der positiven Bearbeitung des Immatrikulationsantrages werden Studierende zunächst vorläufig immatrikuliert.
Für die endgültige Immatrikulation ist dann in den folgenden Wochen noch die Überweisung des Semesterbeitrags des Wintersemesters 2021/22 erforderlich.

Mit diesem Schritt warten Sie, bis Sie die Information bezüglich der Zulassung der anderen Hochschule erhalten haben. Wenn Sie diese Information erhalten haben, können Sie sich entscheiden, ob Sie den Immatrikulationsprozess an der Universität Hamburg abschließen oder ob Sie auf den Studienplatz verzichten und den Immatrikulationsprozess an der Universität Hamburg daher abbrechen wollen.

a) Wenn Sie an der anderen Hochschule studieren wollen, dann ist also keine Exmatrikulation erforderlich, sondern Sie senden uns einfach eine Verzichtserklärung, da Sie noch nicht endgültig immatrikuliert waren.

b) Wenn Sie an der Universität Hamburg studieren wollen, dann immatrikulieren Sie sich nicht an der anderen Hochschule, sondern schließen den Immatrikulationsprozess an der Universität Hamburg durch Überweisung des Semesterbeitrags des Wintersemesters 2021/22 ab und reichen eventuell noch nachzureichende Unterlagen nach.

Wie Sie sehen, gibt es in diesem Szenario zu keinem Zeitpunkt eine Immatrikulation im gleichen Semester in zwei verschiedenen Studiengängen, da das Wintersemester 2021/22 am 01.10.2021 beginnt und Ihnen alle relevanten Informationen weit vorher vorliegen, sodass Sie sich gar nicht erst endgültig an zwei Hochschulen immatrikulieren.

Falls die zeitliche Abfolge andersherum ist, Sie also zuerst eine Zulassung der anderen Hochschule erhalten, müssen Sie sich natürlich bei dieser Hochschule informieren, wie die analogen Prozesse dort ablaufen.

Liebe Grüße
Thomas Walter