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Immatrikulation/HZB bei Staatsexamen

Verfasst: Mo 2. Aug 2021, 16:32
von Rafa08
Hallo,

Ich würde mich gerne zum WS21 für Zahnmedizin immatrikulieren und sollte auch mit einer hohen Wahrscheinlichkeit über Hochschulstart ein Angebot für die Uni Hamburg bekommen. Beworben habe ich mit meinem Abitur und es handelt sich um kein Zweitstudium oder ähnliches.

Meine Frage liegt etwas in der Zukunft und zwar bei der Immatrikulation: Wäre es möglich, dass ich mich mit meinem abgeschlossenen Bachelor an der Uni einschreibe? Ich habe unter den Zugangsvoraussetzungen gelesen das es möglich sei, würde aber gerne nochmal den extra Fall mit Hochschulstart/Staatsexamen/NC abklären. Leider wurde mein originales Abitur blöderweise vernichtet und bis jetzt gestaltet es sich schwer eine Kopie oder ähnliches davon zu bekommen. Den Bachelor habe ich in der Zwischenzeit abgeschlossen und vorliegen. Ist da ein Datum oder anderes wichtig?

Gerne würde ich auch nochmal verstehen ob ich zum einen bloß die Anleitung für Hochschulstart Studiengänge und das Formular ausfüllen und bearbeiten soll oder auch mich nochmal separat einschreiben muss.

Vielen Dank im voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Re: Immatrikulation/HZB bei Staatsexamen

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 15:48
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe*r Rafa08,

Ihre Frage geht von einer falschen Voraussetzung aus.

Bewerber*innen, die im Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie eine Zulassung für das Studium an der Universität Hamburg erhalten haben, müssen keine Hochschulzugangsberechtigung an der Universität Hamburg einreichen, da die Tatsache, dass eine ausreichende Hochschulzugangsberechtigung vorhanden ist, schon vor der Zulassung im Rahmen des Bewerbung bzw. Zulassungsverfahren festgestellt wurde.

Sie schreiben sich an der Universität Hamburg also weder mit dem Abitur noch mit einem Studienabschluss ein, da der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie zur Immatrikulation nicht erforderlich ist.

Ich weiß leider nicht genau, worauf Sie sich mit "die Anleitung für Hochschulstart Studiengänge und das Formular" beziehen.
Sie werden im Falle einer Zulassung aber alle relevanten Informationen, die Sie für eine form- und fristgerechte Immatrikulation an der Universität Hamburg benötigen, erhalten.

Liebe Grüße
Thomas Walter

Re: Immatrikulation/HZB bei Staatsexamen

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 16:38
von Rafa08
Lieber Herr Walter,

Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich bin davon ausgegangen, dass ich im Rahmen der Immatrikulation an der Uni Hamburg noch einmal eine Form der HZB einreichen müsste - so zumindest ist es auch an der LMU München.

Um absolut sicher zu sein würde ich gerne das verstandene wiederholen: Da bei den Hochschulstudien Studiengängen (Zahnmedizin etc.) die Stiftung das Abitur oder ähnliches überprüft hat brauche ich dieses nicht mehr an der Uni einreichen - auch nicht zu der Immatrikulation.

Mit der Anleitung meinte ich auf der Immatrikulationsseite den Unterpunkt Einschreibung für Hochschulstart.de Studiengänge. Dabei war mir nicht klar ob man die normale Immatrikulation mit Einreichung der HZB etc. zusätzlich zu dem Formular für die hochschulstart.de Studiengänge durchführen muss oder nicht. Aufgrund ihrer Antwort habe ich verstanden, dass diese Seite dann den kompletten Immatrikulationsprozess für mich abbildet: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ssung.html

Vielen Dank für Ihre Antwort und Hilfe!

Re: Immatrikulation/HZB bei Staatsexamen

Verfasst: Do 5. Aug 2021, 14:08
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe*r Rafa08,

1) "Da bei den Hochschulstudien Studiengängen (Zahnmedizin etc.) die Stiftung das Abitur oder ähnliches überprüft hat brauche ich dieses nicht mehr an der Uni einreichen - auch nicht zu der Immatrikulation."

Ja, das ist korrekt.

2) "Aufgrund ihrer Antwort habe ich verstanden, dass diese Seite dann den kompletten Immatrikulationsprozess für mich abbildet: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ssung.html."

Dies ist ebenfalls korrekt.
Sie müssen innerhalb der Immatrikulationsfrist den digitalen Immatrikulationsantrag abschicken.

Mit dem Einreichen des Immatrikulationsantrags durch das Absenden dieses Online-Formulars nehmen Sie die Zulassung an der Universität Hamburg an. Die Immatrikulationsfrist beträgt 7 Tage nach Erhalt des Zulassungsbescheids, wird aber auch nochmals explizit in Ihrem Zulassungsbescheid angegeben werden.

Liebe Grüße
Thomas Walter