Neu-Immatrikulation nach Ablauf der Antragsfrist

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J.Scholz
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Registriert: Mo 7. Mär 2016, 10:20

Bearbeitet Neu-Immatrikulation nach Ablauf der Antragsfrist

Beitrag von J.Scholz »

Hallo liebes CampusCenter-Team!
Ich befinde mich gerade in der zweiten Phase meines Ersten Staatsexamens, d.h. meine Examensarbeit ist bereits abgegeben und ich wollte mich nun für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen anmelden. Leider wurde ich von einer Professorin abgelehnt und habe auf die Schnelle natürlich keine neue gefunden. Ich würde mich daher gern zum SS immatrikulieren, um neue Prüfer finden zu können in den jeweiligen Seminaren. Nun bin ich durch ein Versäumnis meinerseits aber exmatrikuliert worden im letzten Jahr (aufgrund von Umzug etc habe ich die Rückmeldung vergessen). Letztlich hatte ich eine Exmatrikulation aber eh im Sinn, da ich durch meine beiden Kinder doch ziemlich eingespannt bin.
Kurz um: gibt es für mich eine Möglichkeit mich für das Sommersemester noch zu immatrikulieren? Die Antragsfrist ist ja zum 15.Januar leider abgelaufen. Zu diesem Zeitpunkt war ich allerdings noch der Meinung, mich im Januar zur Prüfung anmelden zu können.

Liebe Grüße
Jasmin Scholz
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Neu-Immatrikulation nach Ablauf der Antragsfrist

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Frau Scholz,

Sofern Sie im Wintersemester 2015/16 wegen fehlender Rückmeldung exmatrikuliert wurden, ist noch eine verspätete Rückmeldung für das Wintersemester möglich, da das Semester noch läuft. Diese ist aber kostenpflichtig. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html

Da Sie schreiben, dass Sie Kinder betreuen, ist zum Sommersemester auch eine Immatrikulation ohne erneute Zulassung möglich. Laut Immatrikulationsordnung können Sie sich zum Zwecke der Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren bis zur Dauer von drei Jahren exmatrikulieren und anschließend ohne erneute Zulassung wieder immatrikuliert werden. Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag auf Immatrikulation ohne erneute Zulassung mit dem Grund der Kinderbetreuung an den Service für Studierende. Mit dem Antrag müssen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und einen Krankenversicherungsnachweis einreichen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie bei dem für Ihrem Studiengang zuständigen Prüfungsamt. Die Bescheinigung muss bestätigen, dass eine Fortsetzung des Studiums in dem früheren Studiengang in Ihrem Fall problemlos möglich ist, was gegeben ist, wenn keine endgültig nicht bestandenen Prüfungen gegen eine Fortsetzung des Studiums sprechen (§44 HmbHG http://www.landesrecht-hamburg.de/jport ... 44&st=null)

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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